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Ärztekammer Hamburg fordert verlässliche und praxistaugliche Digitalisierung im Gesundheitswesen
10.12.2025

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg spricht sich in einer Anfang der Woche verabschiedeten Resolution klar für die Digitalisierung des Gesundheitswesens aus, pocht aber auf praxistaugliche Anwendungen.

„Die digitale Vernetzung des Gesundheitswesens bietet viele Chancen. Wir können damit eine bessere Behandlung der Patientinnen und Patienten und besserer Arbeitsbedingungen für die Ärzteschaft und alle Gesundheitsfachberufe erreichen. Was wir nicht brauchen, sind technische Probleme und Instabilitäten, wie wir sie in den vergangenen Jahren zu oft ertragen mussten“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami, der auch die Bedeutung funktionierender Schnittstellen für einen sinnvollen Einsatz digitaler Produkte in Praxen und Kliniken betonte.

Kammer-Vizepräsidentin PD Dr. Birgit Wulff plädierte dafür, die Anbieter von Soft- und Hardwareprodukten im Gesundheitswesen stärker in die Pflicht zu nehmen: „Ärztinnen und Ärzte tragen heute im Praxisalltag die Folgen fehleranfälliger oder instabiler Komponenten, ohne dass Anbieter zur Verantwortung gezogen werden können. Wir brauchen deutlich mehr Sanktionsmöglichkeiten, wenn technische Fehler nicht behoben werden.“

Die Resolution der Delegiertenversammlung im Wortlaut:

Für eine verlässliche und praxistaugliche Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen. Der Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) sowie die Weiterentwicklung zentraler Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA), des elektronischen Rezepts (E-Rezept) und weiterer digitaler Versorgungsinstrumente wird grundsätzlich begrüßt. Voraussetzung für ihr Gelingen ist jedoch, dass digitale Systeme im Versorgungsalltag praktikabel, stabil und nutzerorientiert gestaltet werden.

Forderungen der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg:

  • Zuverlässigkeit der Telematikinfrastruktur als kritische Infrastruktur sicherstellen, sodass wiederkehrende technische Ausfälle im Versorgungsalltag ausgeschlossen werden.
  • Gesetzliche Verpflichtung für Hersteller und Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen zur Einhaltung verbindlicher Qualitäts-, Sicherheits-, Leistungs- und Schnittstellenstandards.
  • Klare Verantwortlichkeiten und Sanktionen für Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen, wenn technische Vorgaben nicht eingehalten oder die Funktionsfähigkeit der Systeme nicht gewährleistet wird.
  • Einheitliche und verbindliche Schnittstellen sowie verlässliche Interoperabilität der Systeme, damit Praxen nicht von einzelnen Herstellern abhängig sind, Anbieterwechsel möglich bleiben und die Digitalisierung im Versorgungsalltag tatsächlich funktioniert.
  • Die ePA muss zuverlässig funktionieren, verständlich nutzbar sein und tatsächlich relevante medizinische Informationen enthalten, damit sie ihren Mehrwert entfalten kann. Unzureichende technische Stabilität und eine große Variabilität der Umsetzung durch Praxisverwaltungssystem-Hersteller sind zu vermeiden.
  • Frühzeitige Einbeziehung der Ärzteschaft in die Entwicklung und Weiterentwicklung digitaler Anwendungen.

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