Sie können mit unserer Suchmaske die Homepage der Ärztekammer Hamburg nach Begriffen und Schlagwörtern durchsuchen.
Auch innerhalb von PDF- oder Word-Dokumenten sowie allen anderen Dokumentenarten, die wir als Download anbieten oder zu denen wir verlinken, können Sie suchen.
Die Ärztekammer Hamburg benennt auf Anfrage von Gerichten ärztliche Gutachter:innen. Gegenüber Privatpersonen benennt sie Gutachter:innen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation. Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Gutachter:in haben, lassen Sie sich gerne in unser Verzeichnis aufnehmen. Die gutachterliche Tätigkeit ist auch nebenberuflich möglich.
Grundsätzlich ist die Tätigkeit als Gutachter:in jede:r Ärzt:in mit Approbation möglich.
Von Gerichten angefragt und von der Ärztekammer benannt werden fast ausschließlich Fachärzt:innen.
Aufnahme in das Gutachter:innen-Verzeichnis für Gerichte und Behörden
Das sind die Voraussetzungen:
1. Sie sind Mitglied in der Ärztekammer Hamburg. Im Einzelfall kommt die Aufnahme auch in Betracht, wenn ein:e Ärzt:in Arzt nicht mehr oder nicht Mitglied der Ärztekammer Hamburg ist.
2. Es dürfen keine gravierenden berufsrechtlichen Verstöße bei der Ärztekammer Hamburg bekannt sein.
3. Wir raten zu einer spezifischen Fortbildung für die medizinische Begutachtung, wie zum Beispiel: Erfolgreiche Teilnahme an der strukturierten curricularen Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ (siehe Fortbildung / Termine)
4. Qualifizierung als Gutachter:in einer Fachgesellschaft (z.B. DGNB) oder über eine andere Bildungsinstitution.
5. Im Rahmen der Facharztweiterbildung angefertigte Gutachten.
Für die Aufnahme in das Gutachter:innen-Verzeichnis senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag an gutachten@aekhh.de.
Zu berücksichtigen ist die Leitlinie Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung aus dem AWMF-Register (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.).
Aufnahme in das Gutachter:innen-Verzeichnis für die verkehrsmedizinische Begutachtung
1. Voraussetzung für die Aufnahme ist die erfolgreiche Teilnahme an der strukturierten curricularen Fortbildung verkehrsmedizinische Begutachtung und die Vorlage des Befähigungsnachweises einer Ärztekammer „Verkehrsmedizinische Begutachtung“.
2. Wenn Sie in das Gutachter:innen-Verzeichnis für die verkehrsmedizinische Begutachtung aufgenommen werden wollen, senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag an gutachten@aekhh.de mit Ihrem Befähigungsnachweis „Verkehrsmedizinische Begutachtung“.
Fortbildungen / Termine
Das fachübergreifende Modul II (8 UE) entspricht den Vorgaben des Curriculums Medizinische Begutachtung der Bundesärztekammer (64 UE).
Leitung
Professor Dr. med. Christian Haasen
Inhalte In drei Module aufgeteilt, vermitteln Mediziner:innen und Jurist:innen zunächst die theoretischen Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete, veranschaulicht durch zahlreiche Praxisbeispiele (Modul I). Den Inhalt der weiteren Module bilden die fachübergreifenden (Modul II) bzw. fachspezifischen (Modul III) Aspekte der Begutachtung. Die parallele Erstellung eigener Gutachten gewährleistet den Teilnehmenden einen begleitenden praktischen Bezug.
Mehr Informationen, Termine und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Das fachspezifische Modul III (16 UE) entspricht den Vorgaben des Curriculums Medizinische Begutachtung der Bundesärztekammer (64 UE) und wird in Zusammenarbeit mit der DGNB (Deutsche Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung) durchgeführt.
Leitung
Prof. Dr. med. Christian Haasen
Inhalte Das mit diesem Kurs angebotene Modul III ist die im „Curriculum Medizinische Begutachtung“ verankerte fachspezifische Ergänzung zu vorangegangenen Modulteilen I und II, in denen Mediziner:innen und Jurist:innen theoretische und fachübergreifende Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete durch zahlreiche Praxisbeispiele veranschaulicht vermittelt haben.
Relevante Inhalte für die Begutachtung fachspezifisch neurologischer / psychiatrischer Fragestellungen werden im vorliegenden Modul III in Vorträgen und Übungen den teilnehmenden Ärzt:innen mit dem Ziel vermittelt, zu gutachterlichen Kompetenzen in wesentlichen Bereichen der Sozialmedizin zu verhelfen.
Fachärzt:innen können nach Belegung aller Module sowie jeweils eines Final- und Kausalitätsgutachtens einen Qualifikationsnachweis über die Medizinische Begutachtung erwerben.
Mehr Informationen, Termine und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Das fachspezifische Modul III (16 UE) entspricht den Vorgaben des Curriculums Medizinische Begutachtung der Bundesärztekammer (64 UE).
Leitung
Dr. med. Volker Grosser
Inhalte Das mit diesem Kurs angebotene Modul III ist die im „Curriculum Medizinische Begutachtung“ verankerte fachspezifische Ergänzung zu vorangegangenen Modulteilen I und II, in denen Mediziner:innen und Jurist:innen theoretische und fachübergreifende Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete durch zahlreiche Praxisbeispiele veranschaulicht vermittelt haben.
Relevante Inhalte für die Begutachtung fachspezifisch orthopädischer / unfallchirurgischer Fragestellungen werden im vorliegenden Modul III in Vorträgen und Übungen den teilnehmenden Ärzt:innen mit dem Ziel vermittelt, zu gutachterlichen Kompetenzen in wesentlichen Bereichen der Sozialmedizin zu verhelfen.
Fachärzt:innen können nach Belegung aller Module sowie jeweils eines Final- und Kausalitätsgutachtens einen Qualifikationsnachweis über die Medizinische Begutachtung erwerben.
Mehr Informationen, Termine und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier
Kontakt
Sachverständigenbenennung der Ärztekammer Hamburg