Sachverständigenbenennung der
Ärztekammer Hamburg
Ärztliche:r Gutachter:in werden
Unser Sachverständigen-Verzeichnis
Die Ärztekammer Hamburg benennt auf Anfrage von Gerichten ärztliche Gutachter:innen. Gegenüber Privatpersonen benennt sie Gutachter:innen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation. Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Gutachter:in haben, lassen Sie sich gerne in unser Verzeichnis aufnehmen. Die gutachterliche Tätigkeit ist auch nebenberuflich möglich.
Grundsätzlich ist die Tätigkeit als Gutachter:in jede:r Ärzt:in mit Approbation möglich.
Von Gerichten angefragt und von der Ärztekammer benannt werden fast ausschließlich Fachärzt:innen.
Aufnahme in das Gutachter:innen-Verzeichnis für Gerichte und Behörden
Das sind die Voraussetzungen:
1. Sie sind Mitglied in der Ärztekammer Hamburg. Im Einzelfall kommt die Aufnahme auch in Betracht, wenn ein:e Ärzt:in Arzt nicht mehr oder nicht Mitglied der Ärztekammer Hamburg ist.
2. Es dürfen keine gravierenden berufsrechtlichen Verstöße bei der Ärztekammer Hamburg bekannt sein.
3. Wir raten zu einer spezifischen Fortbildung für die medizinische Begutachtung, wie zum Beispiel: Erfolgreiche Teilnahme an der strukturierten curricularen Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ (siehe Fortbildung / Termine)
4. Qualifizierung als Gutachter:in einer Fachgesellschaft (z.B. DGNB) oder über eine andere Bildungsinstitution.
5. Im Rahmen der Facharztweiterbildung angefertigte Gutachten.
Für die Aufnahme in das Gutachter:innen-Verzeichnis senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag an gutachten@aekhh.de.
Zu berücksichtigen ist die Leitlinie Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung aus dem AWMF-Register (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.).
Aufnahme in das Gutachter:innen-Verzeichnis für die verkehrsmedizinische Begutachtung
1. Voraussetzung für die Aufnahme ist die erfolgreiche Teilnahme an der strukturierten curricularen Fortbildung verkehrsmedizinische Begutachtung und die Vorlage des Befähigungsnachweises einer Ärztekammer „Verkehrsmedizinische Begutachtung“.
2. Wenn Sie in das Gutachter:innen-Verzeichnis für die verkehrsmedizinische Begutachtung aufgenommen werden wollen, senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag an gutachten@aekhh.de mit Ihrem Befähigungsnachweis „Verkehrsmedizinische Begutachtung“.