Arztausweis bei der Ärztekammer Hamburg beantragen
Als Mitglied der Ärztekammer Hamburg können Sie auf Wunsch einen Arztausweis im Kartenformat erhalten. Sie können außerdem den elektronischen Arztausweis beantragen. Hier erhalten Sie auch alle Informationen rund um den elektronischen Arztausweis (eHBA).
Informationen zum Ausweis
- reiner Sichtausweis ohne elektronische Funktion
- nur mit Unterschrift und in Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass gültig
- Gültigkeitsdauer: zehn Jahre; danach ist eine Neubeantragung erforderlich
- ersetzt den bisherigen Fortbildungsausweis
Elektronischer Arztausweis: Ihr Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI)
Super bequem: Als Mitglied der Ärztekammer Hamburg haben Sie im Mitgliederportal die Möglichkeit, den Antrag auf Ihren elektronischen Arztausweis zu stellen.
Der elektronische Arztausweis – synonym verwendete Begriffe sind eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) oder HPC (Health Professional Card) – ist die Eintrittskarte für Ärztinnen und Ärzte in die Telematikinfrastruktur (TI). Er wird immer mehr zum integralen Bestandteil ärztlicher Berufsausübung und dient etwa zum Signieren und Versenden elektronischer Arztbriefe, elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder dem Anlegen oder Ändern eines Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte. Darüber hinaus kann er auch als digitale Signaturkarte außerhalb des Gesundheitswesens verwendet werden.
Die TI soll alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen miteinander vernetzen und einen sicheren Austausch patientenbezogener Daten ermöglichen – natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
Anwendung des eHBA
Es gibt eine ganze Reihe von digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur, die den elektronischen Arztausweis erforderlich machen. Diese sind im Einzelnen:
Informationen zum Ausweis
Infrastruktur
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurde die Ärztekammer Hamburg an die KIM – Kommunikation im Medizinwesen – angeschlossen. Sie können ab sofort mit dem Ärzteverzeichnis über KIM kommunizieren und damit sicher Daten und E-Mails austauschen.
Unsere KIM-Adresse lautet: verzeichnis@aekhh.kim.telematik.
Info: Unsere KIM-Adresse kann nur von einer KIM-Adresse aus genutzt werden.
Alle Infos zum KIM-Dienst der KBV erhalten Sie auf den folgenden Seiten: www.kbv.de/html/kvdox.php
Hinweis: Im Hamburger Ärzteblatt 04/2021 berichten wir über „KIM – sichere Kommunikation im Gesundheitswesen“.
Gutachter für das Versorgungsamt
Die Ärztekammer Hamburg gibt elektronische Arztausweise an Ärzt:innen aus, die im Auftrag der Sozialbehörde Hamburg Gutachten nach dem Schwerbehindertenrecht erstellen. Mit dem eArztausweis können sich ärztliche Gutachter:innen im Internetportal „GovernmentGateway“ sicher authentifizieren und elektronische Dokumente rechtssicher digital unterschreiben.
Informationen zur Installation und Nutzung
Alle notwendigen Informationen zur Installation des Kartenlesegeräts, zum eArztausweis und zu den Anforderungen für das Gutachterverfahren im Schwerbehindertenrecht finden Sie im Serviceportal der Stadt Hamburg auf der Einstiegsseite zum Gutachterverfahren. Damit erfüllt das Versorgungsamt Hamburg die Vorgaben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.