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Beitrag zur Ärztekammer

Die Ärztekammer Hamburg erhebt von ihren Kammerangehörigen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben einen Jahresbeitrag.

Der Stichtag für die Beitragspflicht ist der 1. Februar des jeweiligen Jahres.

Im September 2022 hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg eine neue Beitragsordnung beschlossen  (Änderung der Beitragsordnung – bekannt gemacht am 13.08.2024).

Über das Mitgliederportal können Sie sich schnell und unkompliziert digital veranlagen – Grundlage für Ihren Kammerbeitrag 2025 sind Ihre Einkünfte aus dem Jahr 2023. Mit den dortigen Eingabehilfen können viele aufkommende Fragen direkt schon bei der Eingabe ge- und erklärt werden und Sie können nach der erfolgreichen Erfassung Ihre Beitragsveranlagung im Mitgliederportal einsehen. Auf diese Weise sparen Sie zusätzlich Zeit und Geld in Form von Portokosten und haben die Sicherheit mit Nachweis, dass Ihre Veranlagung bei uns eingeht.

Formular für die Beitragsveranlagung 2025

Testat durch Steuerberater / Steuerberaterin

 

Erläuterungen zum Ärztekammerbeitrag

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