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Digitalisierung

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Elektronischer Heilberufeausweis, elektronische Patientenakte oder eRezept. Ärztinnen und Ärzte sind mit zahlreichen digitalen Anwendungen und Neuerungen konfrontiert. Auf dieser Seite stellen wir wichtige Informationen, Links sowie Fortbildungsangebote rund um das Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen vor.

ePA ab Januar 2025: Was Ärzt:innen wissen müssen

Zum Januar 2025 ist es soweit: Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt. Hamburg spielt bei der Einführung eine besondere Rolle. In der hiesigen TI-Modellregion wird die ePA ab 15. Januar für mindestens einen Monat im Praxisbetrieb getestet. Alle GKV-Versicherten in Hamburg sollen zum Start der Testphase einen Zugang zu „ihrer“ ePA bekommen. Sofern der Test erfolgreich verläuft, soll danach der bundesweite Roll-out beginnen. Allerdings behält sich das BMG ausdrücklich vor, die Testphase zu verlängern.

Die ePA ist die digitale Akte für alle wichtigen Behandlungsdokumente und Behandlungsunterlagen. Sie kann sektorenübergreifend genutzt werden, die abgelegten Daten sind verschlüsselt und zugriffsgeschützt. Die ePA wird für alle gesetzlich Versicherten angelegt, sofern sie der Nutzung nicht aktiv widersprechen. Die Versicherten entscheiden auch darüber, welche Daten für Ärzt:innen bzw. Mitglieder anderer Heilberufe einsehbar sein sollen.

Die Gematik bietet ausführliche Informationen zur Einführung der ePA an. Praxen und Kliniken können dort auch Infopakete für ihre Wartebereiche bestellen. Die KBV bietet ebenfalls Informationsmaterial, vor allem für niedergelassene Ärzt:innen.

Zu den ePA-Informationen der Gematik

Zu den ePA-Informationen der KBV

Informationen zur Institutionenkarte (SMC-B)

Mit der Institutionenkarte (SMC-B), können sich Praxen als berechtigte Teilnehmer an der TI identifizieren. Sie benötigen den TI-Zugang unter anderem zum Ausstellen von elektronischen Rezepten oder zum Befüllen der elektronischen Patientenakte. Ab Juli 2024 müssen mit Beginn des Regelbetriebs des Implantateregisters Deutschland (IRD) zudem alle Gesundheitseinrichtungen implantatsbezogene Maßnahmen mit Brustimplantaten an das Register über die TI melden. Informationen dazu finden Sie weiter unten.

Ärzt:innen mit Kassenzulassungen erhalten die SMC-B über die Kassenärztliche Vereinigung. Weitere Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg finden Sie hier.

Privatärzt:innen müssen ihre ärztliche Tätigkeit von der zuständigen Ärztekammer bestätigen lassen, um die SMC-B zu erhalten. Voraussetzung zur Beantragung einer SMC-B ist der Besitz eines elektronischen Heilberufeausweises (eHBA). Herausgegeben wird die SMC-B von dem Vertrauensdienstanbieter D-Trust.

Hinweis aus aktuellem Anlass

Bitte achten Sie auf eine fachgerechte Entsorgung, wenn Sie Konnektoren, Kartenterminals und Gerätekarten außer Betrieb nehmen:

  • Konnektor: Der Konnektor muss deregistriert und auf Werkseinstellungen zurückgestellt werden, wenn dieser dauerhaft außer Betrieb genommen wird.
  • E-Health-Kartenterminal: Bei der Außerbetriebnahme von E-Health-Kartenterminals muss die Gerätekarte (gSMC-KT) entnommen werden. Ist die Karte noch gültig, kann sie in einem anderen Kartenterminal weiterverwendet werden. Andernfalls ist es notwendig, die Karte zu zerstören. Zudem müssen die gespeicherten Pairing-Informationen im Kartenterminal gelöscht werden. Das gilt auch für die Konfiguration des angebundenen Konnektors, sofern dieser weiterverwendet wird.

Sowohl Konnektor als auch E-Health-Kartenterminals dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Informationen zum Implantateregister

Update: Ursprünglich mit Beginn am 01.01.24 geplant, wurde die Verpflichtung zur Meldung kurzfristig auf den 01.07.2024 verschoben. Ab dann müssen Ärzt:innen mit Kassenzulassung und auch alle privatärztlich tätigen Kolleg:innen am elektronischen Verfahren zur Registrierung von Brustimplantaten teilnehmen. Alle Ärzt:innen mit Privatpraxis benötigen für das elektronische Meldeverfahren einen Zugang zur Telematik-Infrastruktur (TI) sowie eine Institutionenkarte (SMC-B), mit der sich Praxen als berechtigte Teilnehmer an der TI identifizieren können. Informationen zur Beantragung der SMC-B finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Weitere Informationen zum Implantateregister erhalten Sie hier.

Digitale Anwendungen für Ärztinnen und Ärzte

Als nationale Agentur für digitale Medizin trägt die gematik die Gesamtverantwortung für den Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland. Auf ihrer Website informiert sie über laufende und geplante Vorhaben zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Digitalisierung bei der Ärztekammer Hamburg

Fortbildungsangebote/Aktuelles zum Thema Digitalisierung

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