Fachsprachenprüfung
Seit Oktober 2015 führt die Ärztekammer Hamburg im Auftrag der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde) im Rahmen des Approbationserteilungsverfahrens Fachsprachenprüfungen durch.
Diese Prüfungen dienen als Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse ausländischer Ärztinnen und Ärzten, die ihre Ausbildung außerhalb des Bundesgebietes absolviert haben. Die Fachsprachenprüfungen sind auf dem Niveau C1 nach der GER (Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) abzulegen.
Zur Vorbereitung auf diese Prüfungen bietet der Verein für interkulturelle Bildung Hamburg e. V. (IBH) Qualifizierungen an. Informationen (u.a. Kurse, Termine, Kosten, Teilnahmevoraussetzungen) finden Sie auf den Webseiten des IBH und des IQ Netzwerk Hamburg. (Info: Verlinkungen zu den genannten Webseiten)
Hinweis: Bitte denken Sie daran, Anträge zur finanziellen Unterstützung Ihrer Fachsprachenprüfung vor Anmeldung und insbesondere vor Absolvierung der Prüfung zu beantragen.