Punktekontoverwaltung und Fortbildungsverpflichtung
Die Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg unterstützt Ärzt:innen bei der Dokumentation ihrer Fortbildungsverpflichtung. Ärzt:innen in Berufsausübung sind gemäß Berufsordnung und SGB V dazu verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden. Innerhalb eines Fünfjahreszeitraums müssen 250 Fortbildungspunkte durch anerkannte Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden.
Eine elektronische Übermittlung der Fortbildungspunkte erfolgt nur nach Angabe ihrer EFN (Einheitlichen Fortbildungsnummer = Barcode-Etikett) und scannen dieser durch die veranstaltenden Anbieter:innen.