Allgemeine Informationen zu Zeitenbestätigungen
Sie möchten einen Antrag auf formale Zeitenbestätigung stellen, dann haben wir zunächst einige allgemeine Informationen für Sie.
In den einzureichenden Zeugnissen müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Taggenaue Tätigkeitsdauer und -umfang (Teil-/ Vollzeit in Stunden und %)
- Ausstellungsdatum (nicht vor dem Ende der Weiterbildungszeit)
- Unterbrechungen durch Krankheit, externe Weiterbildungsmaßnahmen (Rotationen) etc.
- Beschreibung der Weiterbildungsstätte (Zahl der Betten / Patientengut)
- Zahl der operativen Eingriffe
- Ausgeübte Tätigkeiten
- Erworbene Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
- Unterschrift der:des Weiterbilder:in
Bitte beachten Sie außerdem:
- Unsere Bearbeitung ist gebührenpflichtig.
- Falls Sie einen Antrag bei uns gestellt haben, aber die Kammer wechseln, geben Sie dies bitte bei uns bekannt.
- Für KV geförderte Gebiete gilt: Die KV fördert nur bis zum Erreichen der Mindestweiterbildungszeit.
Anerkennung einer inländischen Tätigkeit
Den Antrag auf formale Zeitenbestätigung einer inländischen Tätigkeit finden Sie hier.
Zudem reichen Sie bitte folgende Unterlagen per E-Mail ein:
- Zeugnisse
- Kursbescheinigungen
- Arbeitsvertrag und Kündigungsbestätigung (falls kein Zeugnis vorliegt)
Nach Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid über die anerkannten Weiterbildungsabschnitte.
Anerkennung einer ausländischen Tätigkeit
Den Antrag auf formale Zeitenbestätigung einer ausländischen Tätigkeit finden Sie hier.
Um Ihren Antrag bei uns einzureichen, schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie folgende Unterlagen bitte an auslandsanerkennung@aekhh.de:
- Zeugnisse
- Logbücher
- Approbation aus dem Herkunftsland
Nach Aufforderung sind diese auch im Original vorzulegen.
Nach Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid über die anerkannten Weiterbildungsabschnitte.