Fachkunden gemäß StrlSchV und NiSV
Fachkunde Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik nach Strahlenschutzverordnung
Kontakt
Katharina Adam
Abteilung Weiterbildung
Fachkunde Strahlenschutz
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T. 040 20 22 99-276
Fortbildungsakademie
Strahlenschutzkurse für Arzthelfer:innen / Medizinische Fachangestellte
akademie@aekhh.de
T. 040 20 22 99-303
Fachkunde / Kenntnisse Strahlenschutz
fachkunde@aekhh.de
T. 040 20 22 99-276
Seit dem 31. Dezember 2018 gilt für Fachkunden § 47 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBI. I S. 2034, 2036).
Diese Fachkunde wird von allen Ärztinnen und Ärzten benötigt, die selbständig Röntgenstrahlen auf den Menschen anwenden, eine Röntgeneinrichtung betreiben oder die rechtfertigende Indikation zur Röntgenuntersuchung stellen.
Fachkunde Strahlenschutz in der Nuklearmedizin oder Strahlentherapie
Fachkunden gemäß der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Zum 31.12.2022 sind die Regelungen für Fachkunden gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 5 bis 8 der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2187; 2021 I S. 5261)“ in Kraft getreten.
Laut amtlichem Anzeiger (Nr. 53, 2022) ist die Ärztekammer Hamburg für die Bescheinigung der notwendigen fachlichen Kenntnisse für Ärztinnen und Ärzte gemäß ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung approbierter Ärztinnen und Ärzte zuständig.
Fragen zur Fortbildung von Medizinischen Fachangestellten, medizinisches Assistenzpersonal bitten wir schriftlich an die unten genannte E-Mail-Adresse zu richten. Nichtärzte und nichtärztliches Personal wenden sich bitte an die Hamburger Bezirksämter.