Suche auf unserer Internetseite

Sie können mit unserer Suchmaske die Homepage der Ärztekammer Hamburg nach Begriffen und Schlagwörtern durchsuchen.

Auch innerhalb von PDF- oder Word-Dokumenten sowie allen anderen Dokumentenarten, die wir als Download anbieten oder zu denen wir verlinken, können Sie suchen.

close

Fachkunden gemäß StrlSchV und NiSV

Fachkunde Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik nach Strahlenschutzverordnung

Kontakt
Katharina Adam

Abteilung Weiterbildung
Fachkunde Strahlenschutz
fachkunde@aekhh.de
T. 040 20 22 99-276

Fortbildungsakademie
Strahlenschutzkurse für Arzthelfer:innen / Medizinische Fachangestellte
akademie@aekhh.de
T. 040 20 22 99-303
Fachkunde / Kenntnisse Strahlenschutz
fachkunde@aekhh.de
T. 040 20 22 99-276

Seit dem 31. Dezember 2018 gilt für Fachkunden § 47 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBI. I S. 2034, 2036).

Diese Fachkunde wird von allen Ärztinnen und Ärzten benötigt, die selbständig Röntgenstrahlen auf den Menschen anwenden, eine Röntgeneinrichtung betreiben oder die rechtfertigende Indikation zur Röntgenuntersuchung stellen.

Fachkunde Strahlenschutz in der Nuklearmedizin oder Strahlentherapie

Fachkunden gemäß der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Zum 31.12.2022 sind die Regelungen für Fachkunden gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 5 bis 8 der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2187; 2021 I S. 5261)“ in Kraft getreten.

Laut amtlichem Anzeiger (Nr. 53, 2022) ist die Ärztekammer Hamburg für die Bescheinigung der notwendigen fachlichen Kenntnisse für Ärztinnen und Ärzte gemäß ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung approbierter Ärztinnen und Ärzte zuständig.

Fragen zur Fortbildung von Medizinischen Fachangestellten, medizinisches Assistenzpersonal bitten wir schriftlich an die unten genannte E-Mail-Adresse zu richten. Nichtärzte und nichtärztliches Personal wenden sich bitte an die Hamburger Bezirksämter.


Top ↑