Fortbildungspunktekonto-Selbsteingabe
Wenn eine besuchte Fortbildungsveranstaltung mit VNR nach sechs Wochen nicht auf meinem Fortbildungspunktekonto erscheint.
Die VNR dient der elektronischen Erfassung der Daten von Fortbildungsveranstaltungen. Haben Teilnehmende und Veranstalter:innen dafür die notwendigen Voraussetzungen erfüllt (Barcodes abgegeben, Teilnahmelisten eingescannt), werden bundesweit besuchte Fortbildungsveranstaltungen mit VNR normalerweise innerhalb von sechs Wochen auf Ihrem bei der Ärztekammer elektronisch geführten Fortbildungspunktekonto registriert.
Stellen Sie fest, dass das nicht erfolgt ist, können Sie die Punkte hier selber elektronisch nachtragen – vorausgesetzt, es handelt sich um eine Veranstaltung mit elektronisch übermittelbarer VNR. Dafür benötigen Sie von den Veranstalter:innen eine gültige Teilnahmebescheinigung. Bitte beachten Sie: Bei Fortbildungen, die keine Präsenzveranstaltungen sind (Kategorien D, I und K) müssen Sie das Datum selber eintragen. Wählen Sie dabei den tatsächlichen Zeitraum, in dem Sie die Fortbildungen absolviert haben.
Achtung: Veranstaltungen ohne VNR (wie z.B. Hospitationen, Publikationen, Auslandveranstaltungen o.ä.) können nicht elektronisch registriert werden, sondern müssen per E-Mail unter punktekonto@aekhh.de bei der Fortbildungsakademie eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- (*) Kennzeichen für Pflichtfelder
- Veranstaltungen elektronisch nachtragen (siehe unten)
- Bis zu 10 Veranstaltungen können pro Begleitzettel gemeldet werden.
- Beim Senden entsteht ein Begleitzettel.
- Begleitzettel und Teilnahmebescheinigung als PDF-Dokument per E-Mail unter punktekonto@aekhh.de an die Fortbildungsakademie senden (in Ausnahmefällen in Kopie per Post).
Die Fortbildungsakademie prüft die Daten, Begleitzettel und Teilnahmebescheinigungen. Ist alles korrekt und vollständig, werden die Punkte innerhalb von vier Wochen Ihrem Fortbildungspunktekonto gut geschrieben.
Hinweis: Weil die Fortbildungsakademie die Unterlagen nicht archiviert, schicken Sie uns bitte nur Kopien der Teilnahmebescheinigungen, keine Originale.
Häufig gestellte Fragen zur Fortbildungsverpflichtung finden Sie in unseren FAQ.