MitteilungenMitteilungen Ä r z t e K a m m e r H a m b u r g Wahl zur Delegiertenversammlung Der Vorstand der Ärztekammer Hamburg gibt bekannt, dass die Wahl zur Delegiertenversammlung als Briefwahl in der Zeit vom 14. September bis 14. Oktober 2026 stattfindet. Wahltag gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 ist der 14. Ok- tober 2026. Die Wahl wird gemäß § 15 des Hamburgischen Kammergesetzes für die Heilberufe (HmbKGH) vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. 2005, S. 495), zuletzt geändert am 07. März 2023 (HmbGVBl. S. 99) sowie der Wahlord- nung der Ärztekammer Hamburg vom 20. Februar 2006 in der Fassung vom 06. Dezember 2021 durchgeführt. Wahlberechtigt sind nach § 2 der Wahlordnung alle Kammermitglieder, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, außer denjenigen, denen infolge eines rechtskräftigen Urteils das Recht, in öffentlichen Angelegen- heiten zu wählen oder zu stimmen, aberkannt ist, denen das aktive Berufs- wahlrecht durch rechtskräftige berufsgerichtliche Entscheidung entzogen worden ist oder deren Kammermitgliedschaft ruht, weil sie bei der Auf- sichtsbehörde mit Aufgaben der Aufsicht über die Ärztekammer betraut sind. Wählbar sind nach § 3 der Wahlordnung alle wahlberechtigten Kammer- mitglieder, die der Ärztekammer am Wahltag (14. Oktober 2026) mindes- tens ein halbes Jahr ohne Unterbrechung angehört haben (14. April 2026). Nicht wählbar sind Kammermitglieder, denen das passive Berufswahlrecht durch rechtskräftige berufsgerichtliche Entscheidung entzogen ist, und die hauptberuflich bei der Ärztekammer beschäftigt sind. Das Wählerverzeichnis, in das alle wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte eingetragen sind, kann vom 05. bis 12. August 2026 bei der Ärztekammer Hamburg, Weidestraße 122 B, 22083 Hamburg, Ebene 12 (Ärzteverzeich- nis), durch die Mitglieder der Ärztekammer eingesehen werden. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind spätestens bis zum 20. Au- gust 2026 beim Vorstand der Ärztekammer, Weidestr. 122 B, 22083 Ham- burg, einzulegen, über die der Wahlausschuss binnen einer Woche zu ent- scheiden hat. Wahlvorschläge für die zu wählenden 55 Mitglieder der Delegiertenver- sammlung können gemäß § 6 Abs. 1 der Wahlordnung vom 11. Juni bis zum 02. Juli 2026 beim Wahlausschuss der Ärztekammer Hamburg, Wei- destr. 122 B, 22083 Hamburg, eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag für die Delegierten in Form einer Liste (Wahlvorschlag mit Bewerber:innen) muss von mindestens 30 wahlberechtigten Ärz- tinnen und Ärzten unterzeichnet sein (Unterstützer:innen haben jeweils eine Unterstützungserklärung abzugeben). Eine Ärztin bzw. ein Arzt darf nur je einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Vorgeschlagen werden darf nur, wer die Zustimmung schriftlich erklärt hat (Zustimmungserklärung Bewerber:innen) und nach § 3 der Wahlordnung wählbar ist. Die Über- mittlung des unterzeichneten Wahlvorschlags an den Wahlausschuss kann auf dem Postweg, aber auch per Telefax oder als elektronisches Dokument erfolgen. Formulare für den Wahlvorschlag sind auf der Webseite der Kam- mer veröffentlicht. Für jeden Wahlvorschlag ist eine Vertrauensperson für Verhandlungen mit dem Wahlausschuss zu benennen. Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber muss in dem Wahlvorschlag mit ihrem bzw. seinem Namen, Vornamen, Geburtsort und -datum und be- ruflicher Anschrift aufgeführt werden. Ein Kammermitglied kann nur auf einer Delegiertenliste kandidieren. Die Wahlvorschläge für die Delegier- tenlisten werden nach ihrem Eingang mit einer fortlaufenden Nummer versehen. Bei Eingang am gleichen Tage entscheidet der Wahlausschuss im Losverfahren über die jeweilige Nummer. Die Listen können sich eine Be- zeichnung geben. Besteht die Gefahr der Verwechslung mit anderen Listen, kann der Wahlausschuss die Vertrauenspersonen der betroffenen Listen auffordern, die Bezeichnung zu ändern. Die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen trifft der Wahl- ausschuss. Einsprüche gegen die Wählbarkeit können gemäß § 6 Abs. 5 der Wahlordnung bis zum 23. Juli 2026 schriftlich beim Wahlausschuss der Ärztekammer, Weidestr. 122 B, 22083 Hamburg, durch die benannte Ver- trauensperson erhoben werden. Die Wahlaufsätze werden vom Wahlausschuss in Heft 09/2026 des Ham- burger Ärzteblatts bekannt gemacht. Die Wahlpapiere werden den Wahlberechtigten ab 14. September 2026 zugestellt. Wer sie am 22. September 2026 noch nicht erhalten hat, wird gebeten, sich schriftlich oder telefonisch mit dem Ärzteverzeich- nis in Verbindung zu setzen (Telefonnummer 040 20 22 99-130, E-Mail: kammerwahl@aekhh.de). Zu den Wahlpapieren gehören ein Anschreiben mit Wahlschein, ein Stimmzettel, ein Wahlumschlag mit der Aufschrift „Stimmzettel“, ein In- formationsblatt, ein freigemachter Briefumschlag mit der Anschrift des Wahlausschusses und der Kennziffer des Wahlberechtigten im Wählerver- zeichnis. Auf dem Stimmzettel kreuzt der bzw. die Wahlberechtigte diejeni- ge Liste an, die er oder sie wählen will. Der Stimmzettel wird in den mit der Aufschrift „Stimmzettel“ gekennzeichneten Wahlumschlag gesteckt, der zu verschließen ist. Auf dem Wahlschein hat die Wählerin bzw. der Wähler zu versichern, dass sie bzw. er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat. Zusammen mit dem ausgefüllten Wahlschein wird der Wahlumschlag in einen Rückumschlag (Wahlbrief) gesteckt, der die Anschrift des Wahl- ausschusses bei der Ärztekammer trägt. Auch dieser Umschlag ist zu ver- schließen. Die Stimmabgabe erfolgt nach § 8 Abs. 1 der Wahlordnung durch Übersen- dung des Wahlbriefs an den Wahlausschuss. Der Wahlbrief muss spätestens am 14. Oktober 2026, 24.00 Uhr, entweder mit der Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten der Ärztekammer, Weidestr. 122 B, Ebene 14, 22083 Hamburg, eingehen. Bitte beachten Sie den Postlauf und nutzen Sie spätestens ab Montag, den 12. Oktober 2026, den Hauspostkasten in der 14. Ebene, damit ihre Stimme rechtzeitig ankommt. Das Wahlergebnis wird durch den Wahlausschuss der Ärztekammer am 15. Oktober 2026 ab 13 Uhr im Sitzungssaal, Weidestraße 122 B, Ebene 1, 22083 Hamburg, festgestellt. Der Wahlleiter benachrichtigt die Gewählten von der auf sie gefallenen Wahl mit der Aufforderung, sich binnen einer Woche nach Erhalt der Nachricht über die Annahme der Wahl zu äußern. Äußert sich eine Ge- wählte bzw. ein Gewählter nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Wahl als angenommen. Das endgültige Wahlergebnis wird durch den Wahlleiter am 10. Novem- ber 2026 in Heft 11/2026 des Hamburger Ärzteblatts veröffentlicht. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede bzw. jeder Wahlbe- rechtigte gemäß § 14 der Wahlordnung bis zum 18. November 2026 schrift- lich begründet beim Wahlausschuss der Ärztekammer, Weidestr. 122 B, 22083 Hamburg, einlegen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Wahlordnung der Ärztekammer Hamburg vom 20. Februar 2006, in der Fassung vom 06. Dezember 2021, von der Aufsichtsbehörde genehmigt am 23. Februar 2022, veröffent- licht in Heft 04/2022 des Hamburger Ärzteblatts (oder auf der Webseite: https://aerztekammer-hamburg.org/rechtsvorschriften). RA i. R. Sven Hennings, Wahlleiter 0 6 | 2 0 2 6 H a m b u r g e r Ä r z t e b l a t t 39