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GKV-Sparpaket führt zu weniger Arztterminen und Leistungskürzungen
10.06.2026

Die bisher im GKV-Sparpaket vorgesehenen Maßnahmen dürften für die Hamburger Patientinnen und Patienten weniger kurzfristige Arzttermine bedeuten. Zudem befürchtet die Ärztekammer, dass die Sparvorschläge der Einstieg in Leistungskürzungen sind.

Der Gesetzentwurf für eine Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung hätte ohne weitere Änderungen im parlamentarischen Verfahren deutlich spürbare Folgen für die Patientinnen und Patienten in Hamburg. Davon zeigte sich der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Dr. Pedram Emami, überzeugt. „Es ist absehbar, dass es dann bei den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen deutlich weniger kurzfristige Termine geben wird. Und darunter würden in erster Linie die Patientinnen und Patienten leiden“, so Emami.

Das GKV-Sparpaket sieht unter anderem vor, die so genannten extrabudgetären Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) abzuschaffen. Diese im Jahr 2019 eingeführte Regelung verpflichtet niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, offene Sprechstunden für gesetzlich Versicherte einzuführen und honoriert schnelle Terminvergaben mit einer Vergütung außerhalb des Budgets. „Wenn die Vergütung nach dem TSVG nun wegfällt, werden diese zusätzlichen Leistungen nicht mehr angeboten. Das kann nach aktuellen Schätzungen bis zu 30 Prozent der Arzttermine in unserer Stadt betreffen“, sagte Kammer-Vizepräsidentin PD Dr. Birgit Wulff. Emami betonte, dass es sich bei den extrabudgetären Leistungen nicht um eine zusätzliche Vergütung handelt, wie von der Bundesgesundheitsministerin dargestellt. „Damit werden Leistungen bezahlt, die von Ärztinnen und Ärzten erbracht worden sind – etwa in Form zusätzlicher Sprechstunden oder Untersuchungen“, so Emami.

Insgesamt sei zu befürchten, dass mit dem Gesetzentwurf der Einstieg in Leistungskürzungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolge. „Wenn das aber das Ziel ist, sollten die politisch Verantwortlichen auch so ehrlich sein und den Versicherten sagen, was auf sie zukommt. Denn pauschal zu behaupten, man könnte in der Gesetzlichen Krankenversicherung Geld einsparen, ohne Leistungen zu streichen, ist falsch“, unterstrich der Kammerpräsident. Der Gesetzentwurf wurde Ende April vom Bundeskabinett verabschiedet. In dieser Woche berät der Bundestag erstmals über das GKV-Sparpaket.

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