Qualitätssicherung in der Medizin
Hämotherapie – Qualitätssicherung bei der Anwendung von Blutprodukten

Wichtige Hinweise
Die Bundesärztekammer hat Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen sowie zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie-Richtlinien) erstellt. Diese Richtlinien konkretisieren die Anforderungen des Transfusionsgesetzes. Alle beteiligten Einrichtungen müssen ein Qualitätssicherungssystem implementieren und ein Qualitätsmanagement-Handbuch erstellen und pflegen. Dazu gehören auch regelmäßige interne Audits.
Zudem müssen qualifizierte Personen für die Funktionen eines Qualitätsbeauftragten, Transfusionsverantwortlichen, Transfusionsbeauftragten und gegebenenfalls einer Transfusionskommission benannt werden.
Jährliche Verpflichtungen: Einreichen eines Qualitätsberichts
Die Ärztekammer Hamburg verlangt von allen Einrichtungen, dass sie jährlich bis zum 1. März eine „Erklärung zur Anwendung von Blutprodukten“ sowie einen „Qualitätsbericht“ einreichen.
Der Qualitätsbeauftragte muss zwingend ein Arzt oder eine Ärztin sein. Die Benennung erfolgt in Abstimmung mit der Ärztekammer. Dieser Beauftragte kann auch von einer externen Partei gestellt werden, jedoch muss dies vertraglich geregelt werden.
Jährlicher Erfahrungsaustausch
Die Ärztekammer Hamburg bietet einen jährlichen Erfahrungsaustausch Hämotherapie an. Fortbildungen sind auf der Website der Universitätsmedizin Hamburg-Eppendorf verfügbar.
Kontakt
Fachgremium Hämotherapie
Leitung
Dr. med. Annemarie Jungbluth, M.mel
T. 040 20 22 99-340