Ärztliches Qualitätsmanagement
Hämotherapie – Qualitätssicherung bei der Anwendung von Blutprodukten
Ein Qualitätskonzept der Ärztekammern
Alle Einrichtungen der Krankenversorgung, die sich mit Blutprodukten befassen, das heißt, Einrichtungen, in denen zelluläre Blutprodukte, Blutkomponenten und/oder Plasmaderivate für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) angewendet werden, sind gem. § 15 Abs. 1 Transfusionsgesetz (TFG) verpflichtet, ein Qualitätssicherungssystem nach dem Stand der medizinischen
Wissenschaft und Technik einzurichten.
Die Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen spezifiziert die Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystem gemäß TFG. Die Qualitätssicherung Hämotherapie in den Einrichtungen der Krankenversorgung nach den nachfolgend genannten Maßnahmen zu überwachen, sie zu unterstützen und zu fördern, ist Aufgabe der Ärztekammer Hamburg. Das Qualitätssicherungssystem der Einrichtungen zu überwachen, obliegt somit der Ärzteschaft.
Wir informieren uns stetig zum aktuellen Zustand der Qualitätssicherung und den Qualitätsmanagement-Prozessen in den medizinischen Einrichtungen. Davon ausgehend überprüfen wir mit der Unterstützung des von unserem Vorstands berufenen Fachgremiums Hämotherapie das Qualitätssicherungssystem der Einrichtungen und kommen unserem gesetzlichen Auftrag im Rahmen des TFG nach, konkrete Verbesserungspotentiale aufzuzeigen und Qualitätsmängel bestmöglich auszuschließen. Hierfür stehen wir kontinuierlich mit den jeweiligen Ansprechpartner:innen der medizinischen Einrichtungen in Kontakt.
Bitte Frist zur Einreichung beachten
Bis zum 1. März eines Folgejahres müssen Ärzt:innen ihre Unterlagen zur Qualitätssicherung Hämotherapie bei der Ärztekammer einreichen.
Für welche Einrichtungen gilt die Richtlinie Hämotherapie?
Die Richtlinie gilt für alle Ärzt:innen in der ambulanten und stationären Krankenversorgung, die mit dem Gewinnen, Herstellen, Lagern, Prüfen, Inverkehrbringen einschließlich
- dem Abgeben von Blut, Blutbestandteilen oder Blutprodukten,
- dem Durchführen von blutgruppenserologischen und weiteren immunhämatologischen Untersuchungen sowie
- dem Anwenden von Blutprodukten und von rekombinanten Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen sowie der entsprechenden Nachsorge und Dokumentation befasst sind.
Eine Überwachung des Qualitätssicherungssystems der Einrichtung ist nicht erforderlich bei ausschließlicher Anwendung von Fibrinklebern und/oder Plasmaderivaten, die nicht zur Behandlung von Hämostasestörungen eingesetzt werden. Die geringe Komplexität der organisatorischen Verfahrensschritte rechtfertigt keine Überwachung des QS-Systems der Einrichtung.
Jährlicher Erfahrungsaustausch
Ein inspirierender Austausch, wertvolle Impulse und spannende Diskussionen – das war der Hamburger Erfahrungsaustausch Qualitätssicherung Hämotherapie im Januar 2025!
Wir haben uns sehr über das große Interesse und die rege Teilnahme von Qualitätsbeauftragten Hämotherapie, Transfusionsverantwortlichen und Transfusionsbeauftragten aus Hamburger Einrichtungen. Gemeinsam haben wir die jüngste Novellierung der Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer besprochen, aktuelle Herausforderungen in der Qualitätssicherung diskutiert und praxisnahe Lösungsansätze entwickelt.
Save the Date: 23. Februar 2026, 15 Uhr, Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg
Die Gremiumsmitglieder
- Dr. Angelika Kossmann, Vorsitzende (im Ruhestand)
- Dr. Thorsten Weiland, stellvertretender Vorsitzender, Medilys Laborgesellschaft, Asklepios
- Dr. Kornelia Hummel, Medilys Laborgesellschaft
- Dr. Sven Peine, UKE
- Holger Boysen, Asklepios
- Marco Tergau, Asklepios
- Prof. Holger-Andreas Elsner, Labor Dr. Fenner, Albertinen-Krankenhaus
- Dr. Nils Breese, Nephrocare Hamburg-Barmbek
- Dr. Dr. Hannemann-Pohl
- Dr. Thomas Seibold, Marienkrankenhaus
Kontakt
Fachgremium Hämotherapie
qm@aekhh.de
T. 040 20 22 99-340
Leitung
Dr. med. Annemarie Jungbluth, M.mel