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Kenntnisprüfung

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland.

Die Ärztekammer Hamburg führt im Auftrag der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde) für die Erteilung einer Approbation Kenntnisprüfungen durch.

Diese Prüfungen dienen als Nachweis über die medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten von Ärztinnen und Ärzten, die ihr Medizinstudium außerhalb der Europäischen Union absolviert haben. Dazu zählt auch die ärztliche Gesprächsführung. Die Kenntnisprüfung wird vor einer Prüfungskommission in deutscher Sprache abgelegt.

Zur Vorbereitung auf diese Prüfungen bietet der Verein für interkulturelle Bildung Hamburg e. V. (IBH) Qualifizierungen an.

Informationen hierzu (u.a. Kurse, Termine, Kosten, Teilnahmevoraussetzungen) finden sich auf den Webseiten des IBH und des IQ Netzwerk Hamburg. Hier gibt es auch das „Wörterbuch Anerkennungsberatung“ in einfacher Sprache.

Hinweis: Anträge zur finanziellen Unterstützung Ihrer Kenntnissprüfung müssen vor Anmeldung und insbesondere vor Absolvierung der Prüfung beantragt werden.

Wissenswertes rund um die Kenntnisprüfung

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