Kenntnisprüfung
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland.
Die Ärztekammer Hamburg führt im Auftrag der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (kurz: Sozialbehörde) für die Erteilung einer Approbation Kenntnisprüfungen durch.
Diese Prüfungen dienen als Nachweis über die medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten von Ärztinnen und Ärzten, die ihr Medizinstudium außerhalb der Europäischen Union absolviert haben. Dazu zählt auch die ärztliche Gesprächsführung. Die Kenntnisprüfung wird vor einer Prüfungskommission in deutscher Sprache abgelegt.
Informationen zu vorbereitenden Kursen finden sich auf der Website des IQ Netzwerk Hamburg. Hier gibt es auch das „Wörterbuch Anerkennungsberatung“ in leichter Sprache.
Hinweis: Anträge zur finanziellen Unterstützung Ihrer Kenntnisprüfung müssen vor Anmeldung und insbesondere vor Absolvierung der Prüfung beantragt werden.