Kindeswohlgefährdung: Kooperationsvereinbarung von BSFB + KVH
10.12.2025
Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt seit Anfang Juli 2025 eine neue Kooperationsvereinbarung, die zwischen der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) geschlossen wurde.
Ziel ist es, die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und dem Jugendamt zu verbessern. Damit wird eine Vorgabe aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) umgesetzt. Die Vereinbarung umfasst fallbezogene und allgemeine Beratungsangebote für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die Gestaltung der Zusammenarbeit bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung und eine Evaluation nach zwei Jahren. Die Kooperationsvereinbarung ist Voraussetzung, um die verbesserten Abrechnungsmöglichkeiten zu nutzen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der KVH.
Für die Meldung einer Kindeswohlgefährdung steht auf der Webseite der BSFB ein Mitteilungsbogen zur Verfügung.
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