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Krankenhausreform: Versorgung sichern, Weiterbildung stärken, Krisenresilienz ausbauen
10.09.2025

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg fordert in einer Anfang der Woche verabschiedeten Resolution Nachbesserungen an der Krankenhausreform.

Das Hamburger Ärzteparlament stufte die Reform grundsätzlich als richtig und notwendig ein. Allerdings sehen die Delegierten Nachbesserungsbedarf sowohl bei der Finanzierung als auch bei der Zuteilung von Leistungsgruppen. „Und für uns als Kammer ganz wesentlich: Wir brauchen eine ausreichende gesetzliche Grundlage, um die ärztliche Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt auch nach Umsetzung der Reform auf einem hohen Niveau durchführen zu können. Dafür müssen Weiterbildungsverbünde gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Praxen gefördert werden“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami.

Kammer-Vizepräsidentin PD Dr. Birgit Wulff fügte hinzu: „Parallel zur Etablierung der neuen Strukturen halten wir, gerade auch im Hinblick auf die Größe und Bedeutung des Vorhabens für die medizinische Versorgung, eine wissenschaftliche Begleitung für unbedingt erforderlich.“

 

Die Resolution im Wortlaut:

Krankenhausreform: Versorgung sichern, Weiterbildung stärken, Krisenresilienz ausbauen

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg sieht die Krankenhausreform grundsätzlich als wichtigen und notwendigen Schritt, um die stationäre Gesundheitsversorgung zukunftsfest zu gestalten. Sie darf jedoch nicht zulasten einer hochwertigen Patientenversorgung und der ärztlichen Weiterbildung gehen.

Die bisherigen Pläne der Krankenhausreform weisen erhebliche Defizite auf: Die fallzahlabhängige Vorhaltevergütung ist weder geeignet, eine bedarfsgerechte und krisenfeste Versorgung zu gewährleisten, noch erfüllt sie die Anforderungen an eine patientenorientierte Finanzierung. Stattdessen verursacht sie einen hohen bürokratischen Aufwand und verfehlt das Ziel einer fallzahlunabhängigen Grundfinanzierung. Die Zuordnung der Leistungsgruppen folgt einer abrechnungsbezogenen Falllogik und orientiert sich nicht an medizinischen Fachgruppen. Die Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung sind bislang unzureichend berücksichtigt. Die bestehende Struktur der Leistungsgruppen kann dazu führen, dass Weiterbildungsangebote fragmentiert werden und in ihrer Verfügbarkeit zumindest an einem Ort eingeschränkt sind. Auch die Krisenresilienz der Krankenhäuser ist bislang unzureichend gesetzlich verankert und finanziell abgesichert.

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg fordert deshalb die politisch Verantwortlichen in Bund und Land auf, ohne weiteren Verzug:

  • Ein Finanzierungskonzept zu entwickeln, das sich am Versorgungsauftrag und Bevölkerungsbedarf gemäß Landeskrankenhausplan orientiert und nicht an Fallzahlen.
  • Eine patienten- und aufgabengerechten Personalausstattung auf Grundlage des ÄPS-BÄK (ärztliches Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer) als zentrales Element der Vorhaltevergütung sicherzustellen.
  • Die Leistungsgruppensystematik so zu überarbeiten, dass sie den Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Behandlung aus medizinisch-fachlicher Sicht entspricht.
  • Die Kriterien der Behandlungsqualität nicht allein an Mindestzahlen auszurichten, sondern weitere Aspekte wie das lebensqualitätbezogene Outcome oder die Erreichbarkeit von Krankenhäusern einzubeziehen.
  • Die ärztliche Weiterbildung zu sichern, indem Weiterbildungsverbünde gestärkt und Kooperationen durch gesetzliche Regelungen gefördert und finanziell unterstützt werden.
  • Die Krisenresilienz der Krankenhäuser durch Maßnahmen zur Klimaanpassung, Cybersicherheit und Vorbereitung auf Pandemien sowie den Aufbau von Reservekapazitäten zu stärken.
  • Die Landesärztekammern als sektorenübergreifende Kompetenzträger insbesondere in den Bereichen Versorgung und ärztlicher Weiterbildung kontinuierlich in den Reformprozess einzubinden.
  • Ausgehend von einer Ist-Analyse eine systematische wissenschaftliche Begleitung und Evaluation vorzunehmen.

Die Krankenhausreform ist eine Chance, die Versorgung zukunftssicher und patientenorientiert zu gestalten. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit von Bundes- und Landespolitik gemeinsam mit den sachkundigen Akteurinnen und Akteuren der Versorgung, einschließlich der Ärztekammern ebenso nötig wie eine solide Finanzierung und Entscheidungen, die sich an den realen Versorgungsbedarfen orientieren sowie die ärztliche Weiterbildung und die Gesundheitsversorgung stärken.

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