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Leistungsstatistik: Die wichtigsten Punkte

Für die Prüfung Ihres Antrags auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis wird eine Leistungsstatistik der Weiterbildungsstätte benötigt. Sie dient als Nachweis, dass an der Weiterbildungsstätte ein ausreichend breites und fachlich passendes Leistungsspektrum vorhanden ist, um die beantragten Weiterbildungsinhalte und Kompetenzen vermitteln zu können.

Bild zeigt Arzt an Computer, der Daten zusammenträgt.

Leistungsstatistiken fassen die an der WB-Stätte erbrachten ärztlichen Leistungen für einen definierten Zeitraum strukturiert zusammen.

Was muss die Leistungsstatistik zeigen?

Aus der Statistik sollte hervorgehen,

  • welche für das beantragte Fachgebiet relevanten Leistungen an der Weiterbildungsstätte erbracht werden,
  • wie häufig diese Leistungen erbracht werden und
  • über welchen Zeitraum die Angaben erhoben wurden.

Je nach Fachgebiet und Versorgungsbereich können beispielsweise folgende Angaben relevant sein:

  • Diagnosen
  • Prozeduren und Eingriffe
  • Abrechnungsleistungen
  • Patientenkontakte
  • weitere fachgebietsspezifische Kennzahlen

Wichtig: Die Statistik sollte so differenziert sein, dass das für die Weiterbildung relevante Leistungsspektrum fachlich beurteilt werden kann.

Welche Statistik ist einzureichen?

Die erforderliche Statistik richtet sich nach dem Versorgungsbereich und dem Fachgebiet.

Weiterbildungsstätte

Einzelpraxis / MVZ / Berufsausübungsgemeinschaft

Geeignete Leistungsstatistiken

KV-Einzelleistungsstatistik (d.h. Abrechnungsstatistik – GOP-/EBM-Leistungsstatistik) bzw. LANR-bezogene Statistik der Honorarabrechnung; ggf. ergänzend GOÄ

Weiterbildungsstätte

Privatärztliche Praxis

Geeignete Leistungsstatistik

GOÄ-Leistungsstatistik

Weiterbildungsstätte

Allgemeinmedizin | hausärztliche Innere Medizin

Geeignete Leistungsstatistik

zusätzlich ICD-10-Diagnosenstatistik und ggf. HzV-Statistik

Weiterbildungsstätte

Stationäre Versorgungseinrichtung

Geeignete Leistungsstatistiken

Jahresstatistik aus dem Krankenhaus-Informationssystem (KIS), z. B. mit ICD- und OPS-Daten sowie weiteren fachgebietsspezifischen Leistungszahlen

Bei stationären Weiterbildungsstätten können insbesondere folgende Angaben relevant sein:

– ICD-Codierungen zur Darstellung der Diagnosen

– OPS-Codes zur Darstellung der Prozeduren und Eingriffe

– weitere fachgebietsspezifische Leistungszahlen

Die Statistik sollte das Leistungsspektrum der beantragten Weiterbildungsstätte abbilden.

Welcher Zeitraum ist erforderlich?

Sofern keine abweichende Vorgabe besteht, reichen Sie für den stationären Bereich bitte einen Berichtszeitraum über ein (Kalender-)Jahr ein. Für Praxen wird grundsätzlich eine aktuelle KV-Statistik für ein Quartal gefordert.

Je nach Weiterbildungsstätte kann ein anderer Bezugszeitraum erforderlich sein. Dies kann beispielsweise bei neu gegründeten oder wesentlich veränderten Weiterbildungsstätten relevant sein.

Der in der Statistik ausgewiesene Bezugszeitraum muss eindeutig erkennbar sein.

 

Worauf wird bei der fachlichen Prüfung geachtet?

Die Leistungsstatistik wird daraufhin betrachtet, ob sie das für die beantragte Weiterbildung erforderliche Leistungsspektrum nachvollziehbar abbildet.

Dabei ist insbesondere relevant:

  • Werden die für das Fachgebiet relevanten Leistungen in ausreichender Anzahl erbracht?
  • Kommen typische und für die Weiterbildung relevante Diagnosen regelmäßig vor?
  • Werden die erforderlichen Prozeduren und Eingriffe in ausreichender Vielfalt und Häufigkeit durchgeführt?
  • Deckt die Weiterbildungsstätte die für die beantragte Weiterbildung erforderlichen Inhalte und Kompetenzen ausreichend ab?

 

Form und Qualität der Unterlagen

Die Statistik muss vollständig, lesbar und nachvollziehbar und im digitalen Format (z.B. PDF oder Excel) eingereicht werden.

Die Unterlage sollte eindeutig erkennen lassen:

  • welche Weiterbildungsstätte abgebildet wird,
  • welcher Zeitraum zugrunde liegt,
  • welche Leistungen bzw. Kennzahlen erfasst wurden und
  • in welchem Umfang diese erbracht wurden.

Mögliche Quellen sind beispielsweise:

  • KV-Abrechnung bzw. Abrechnungsportal
  • Praxisverwaltungssystem
  • Krankenhaus-Informationssystem (KIS)
  • offizielle KV-Abrechnungsstatistik (GOP-/EBM-Leistungsstatistik)
  • weitere geeignete Auswertungen aus dem jeweiligen Dokumentations- oder Abrechnungssystem

Bitte reichen Sie möglichst Originalauswertungen bzw. systemgenerierte Statistiken ein. Selbst erstellte Tabellen sollten nur verwendet werden, wenn sie die erforderlichen Angaben vollständig und nachvollziehbar wiedergeben.

 

Noch Fragen zur Leistungsstatistik?

Sie sind unsicher, welche Statistik für Ihren Antrag erforderlich ist oder welche Unterlagen Sie einreichen sollen?

Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen zur Beantragung der Weiterbildungsbefugnis. Bei darüber hinausgehenden Fragen wenden Sie sich bitte an:

Ansprechpartnerinnen für Befugnisanträge

alle Gebiete, Facharzt- u. Schwerpunktkompetenzen, Zusatz-Weiterbildungen (außer Allgemeinmedizin, P-Fächer)
T. 040 20 22 99-281
befugnisse@aekhh.de

Nicole Henze
T. 040 20 22 99-264

Jessica Johnsson
T. 040 20 22 99-275

Renate Rustemeyer
T. 040 20 22 99-265

Diana Schaefer
T. 040 20 22 99-272

Allgemeinmedizin
kosta@aekhh.de

Monika Löpprich (Koordinierungsstelle)
T. 040 20 22 99-380

P-Fächer
p-faecher@aekhh.de

Antje Wendorf-Domres (Stellv. Leitung)
T. 040 20 22 99-261

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