Suche auf unserer Internetseite

Sie können mit unserer Suchmaske die Homepage der Ärztekammer Hamburg nach Begriffen und Schlagwörtern durchsuchen.

Auch innerhalb von PDF- oder Word-Dokumenten sowie allen anderen Dokumentenarten, die wir als Download anbieten oder zu denen wir verlinken, können Sie suchen.

close

Anmeldung

Willkommen bei der Ärztekammer Hamburg!

Haben Sie angefangen, als Ärzt:in in Hamburg zu arbeiten? Dann melden Sie sich bitte innerhalb eines Monats bei der Ärztekammer Hamburg an. Auch wenn Sie als Ärzt:in in Hamburg wohnen und aktuell keine ärztliche Tätigkeit ausüben, besteht Anmeldepflicht. Die Mitgliedschaft ist in § 2 des Hamburgischen Kammergesetzes für Heilberufe geregelt.

So melden Sie sich an:

  • Über den Online-Meldebogen: Füllen Sie den Bogen online aus, drucken Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn per Post oder als PDF per E-Mail an uns.
  • Bei Erst-Anmeldung in Deutschland: Kommen Sie persönlich zu uns (kein Termin erforderlich). Bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:
    • Zeugnis des letzten Abschnitts der ärztlichen Prüfung
    • Approbation oder Berufserlaubnis (§ 10 BÄO)
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Promotionsurkunde (falls vorhanden)

Auf Wunsch stellen wir Ihnen kostenlos einen Arztausweis aus – bitte bringen Sie dafür ein Passfoto mit.

Fragen zur Approbation? Detaillierte Infos finden Sie beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

Schon bei einer anderen Ärztekammer registriert?
Wenn Sie bereits Mitglied einer deutschen Ärztekammer waren, erhalten wir Ihre Daten von der vorherigen Kammer. Dennoch ist es erforderlich, dass Sie den Meldebogen ausfüllen und ggf. Ihre Approbationsurkunde im Original vorlegen.

Abmeldung

Bitte informieren Sie die Ärztekammer Hamburg sofort über die Beendigung Ihrer ärztlichen Tätigkeit. Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Hamburg haben, kann ggf. eine Ummeldung in die Ärztekammer, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist, nötig sein.

So melden Sie sich ab:

Weiterleitung Ihrer Unterlagen
Ihre Meldeakte und beglaubigte Kopien Ihrer Urkunden senden wir an die neue Ärztekammer. Ein erneutes Einreichen ist nicht nötig (ggf. benötigen wir die Vorlage der Approbation). Ihr Fortbildungs-Punktekonto wird automatisch übertragen und weitergeführt. Der Online-Zugang bei der Ärztekammer Hamburg wird gesperrt, und Sie müssen sich bei der neuen Kammer registrieren. Ihre EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer) bleibt bestehen.

Benötigte Angaben:

  • Abmeldedatum: Datum der Beendigung der bisherigen Tätigkeit oder des Umzugs.
  • Neue Dienstanschrift: Gilt für Ihre zukünftige Arbeitsstelle (bei Krankenhäusern inkl. Abteilung).
  • Funktion: Zum Beispiel Ärzt:in in Weiterbildung, niedergelassen in Einzelpraxis, angestellt in Praxis.
  • Neue Privatanschrift: Bitte mit Datum, ab wann die Anschrift gültig ist.

Meldedaten ändern

Teilen Sie uns bitte Änderungen von z. B. Dienst- und Privatanschrift, Kontaktdaten umgehend schriftlich (gern auch per E-Mail) oder persönlich mit. Hierfür können Sie auch das Formular Änderungs- und Abmeldung herunterladen. Bitte nutzen Sie dieses auch, wenn Sie Ihre Praxis aufgeben.

Änderungs- und Abmeldung

Top ↑