Hilfe für Patient:innen ohne Versicherungsschutz
Die Ärztekammer Hamburg informiert in einer Online-Broschüre Ärzt:innen über die Rechtslage und Möglichkeiten der Kostenerstattung, wenn sie in Hamburg lebende Patient:innen ohne Aufenthaltsstatus behandeln.
Hier finden Sie die Broschüre „Menschen in Not helfen“.
Infoline Sozialhilfe Arbeitshilfe zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Stand: 15.04.2020 (Gz. SI 22 / 507.13-7-0-1)
Die Clearingstelle Gesundheitsversorgung Ausländer (Clearingstelle zur medizinischen Versorgung von Ausländerinnen und Ausländern) unterstützt Menschen, die ohne Aufenthaltstitel, in Hamburg leben, medizinische Versorgung zu erhalten. Sie bietet umfassende Beratung zum Aufenthaltsstatus, zum Sozialleistungssystem und zum Krankenversicherungsschutz.
Wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht oder hergestellt werden kann, werden Patient:innen an Ärzt:innen verwiesen, deren Behandlungskosten gegebenenfalls aus einem dafür eingerichteten Notfallfonds bezahlt werden können. Die Beratung erfolgt unter Beachtung datenschutzrechtlicher Maßgaben.
EU-Bürgerinnen und Bürger erhalten bei der Clearingstelle Hilfe bei der Klärung ihres Krankenversicherungsstatus und bei der Integration in die Regelversorgungssysteme.
Clearingstelle Gesundheitsversorgung Ausländer am Flüchtlingszentrum Hamburg
Ärztliches Engagement für Migrant:innen
Die Clearingstelle kooperiert mit medizinischen Anlaufstellen, wie dem „Medibüro“ und der „Praxis ohne Grenzen“. Aber auch mit Kliniken wie dem Marienkrankenhaus und dem Albertinen Krankenhaus sowie mit niedergelassenen Ärzt:innen. Wollen Sie die Arbeit der Clearingstelle unterstützen? Es werden vor allem niedergelassene Ärzt:innen aller Fachrichtungen gesucht, die Menschen ohne Aufenthaltsstatus medizinisch versorgen wollen.
Kontakt:
Julia Scheiner
E-Mail: scheiner@fz-hh.de
Tel: 040 284 079 12
Die „Praxis ohne Grenzen“ für Menschen ohne Krankenversicherung bietet medizinische Behandlung in sieben Fachdisziplinen. Es werden noch Ärzt:innen und Medizinische Fachangestellte gesucht, die ehrenamtlich ein- bis zweimal pro Monat mitarbeiten möchten: Gynäkologen, Zahnmedizinische Fachangestellte, ärztliches Pflegepersonal, Hautärzte, Kinderärzte und besonders Augenärzte.
Tel: 040 694 55 910
Fax: 040 694 55 911
Informationen erhalten Sie über E-Mail: info@praxisohnegrenzen-hh.de und unter www.praxisohnegrenzen-hh.de.
Die Praxis Andocken des Diakonischen Werks Hamburg sucht Verstärkung durch ehrenamtliche Ärzt:innen der Allgemeinmedizin und der Gynäkologie. Die Praxis bietet medizinische Versorgung für Menschen, die über keine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen und nicht krankenversichert sind. Ergänzt wird das Angebot durch eine Hebammensprechstunde und eine sozialrechtliche Beratung. Aktuell finden die Sprechstunden Montag bis Donnerstag am Vormittag statt. Der Umfang des Engagements kann frei gewählt werden, mindestens ein Einsatz im Monat wäre ideal.
Haben Sie Interesse? Es erwartet Sie ein engagiertes Team, eine intensive Einarbeitung sowie voll ausgestattete Praxisräume zwischen der Sternschanze und Altona.
Informationen bei: Ulrike Jaenicke, Leitung der medizinischen Angebote im Hilfswerk, Tel: 015 10 67 12 96 oder per E-Mail: jaenicke@diakonie-hamburg.de.
Weitere Informationen zur Praxis: www.diakonie-hamburg.de/de/adressen/andocken
Hilfreiche Informationen
Die weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) ist eine Verletzung der Menschenrechte und verstößt gegen deutsches und internationales Recht. Dennoch sind zwei Millionen Mädchen in über 70 Ländern jedes Jahr aufgrund traditioneller Praktiken davon bedroht. Auch in Deutschland sind Mädchen betroffen. Jetzt weist erstmals ein Schutzbrief darauf hin, dass FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting) auch in Deutschland bestraft wird.
Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt der dies versucht, riskiert eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren. Dies gilt auch dann, wenn der Tatort im Ausland liegt. Eltern, die im In- oder Ausland ihr Kind einer Genitalverstümmelung unterziehen oder andere Personen dazu veranlassen, machen sich ebenfalls straffbar
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration erhofft sich, dass betroffene Familien auf Heimatbesuch diesen Schutzbrief vorzeigen und sich durch den Hinweis auf die rechtlichen Folgen dem sozialen Druck im Heimatland entziehen.
Fragen zu weiblicher Verstümmelung beantwortet kostenlos das staatliche Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter Tel. 08000 116 016 in 17 Sprachen 24 Stunden täglich.
Der Schutzbrief kann kostenlos als Printversion beim Zentralen Broschürenversand der Sozialbehörde per E-Mail bestellt werden (publikationen@soziales.hamburg.de) oder steht als Download in zahlreichen Übersetzungen unter www.hamburg.de/opferschutz/12138124/schutzbrief-gegen-genitalverstuemmelung zur Verfügung.
Die Ärztekammer Westfallen-Lippe hat eine eLearning-Fortbildung zum Thema „Gesundheitliche Versorgung in (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge“ konzipiert, die auch für Ärztinnen und Ärzte anderer Bundesländer interessant ist.
Die eLearning-Fortbildung steht allen Interessierten über die Lernplattform ILIAS der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL kostenfrei zur Verfügung: www.aekwl.de/ilias.
Die Abteilung für Plastische, Rekonstruktive und Handchirurgie am Asklepios Klinikum Harburg bietet seit 2016 eine Spezialsprechstunde für Flüchtlinge mit Kriegsverletzungen an. Explosionsverletzungen mit Verlust oder Teilverlust von Händen, Füßen, Nasen oder Ohren bis hin zu Schussverletzungen mit Zerstörung von Nerven und Sehnen an den Extremitäten, aber auch Verbrennungen oder nicht heilende Wunden werden hier behandelt.
Die Ärzte möchten Ansprechpartner für erstbetreuende und niedergelassene Kollegen sein und ihnen Behandlungsoptionen für ihre Patienten aufzeigen. Die Kombination aus Plastischer Chirurgie und Handchirurgie bietet gute Möglichkeit, Folgen zu beseitigen, mindestens aber zu lindern, z. B. können bei Nervenzerstörungen an der Hand intakte Sehnen umgelagert werden, sodass ein Greifen wieder möglich ist, oder nicht heilende Wunden nach Verbrennungen durch freien Gewebstransfer zur Abheilung gebracht werden. Hierbei wird eng mit anderen Abteilungen am Klinikum Harburg zusammengearbeitet.
Die Spezialsprechstunde findet immer am Montagnachmittag statt, Terminvereinbarung unter Tel: 040 1818862924, Sekretariat der Plastischen, Rekonstruktiven und Handchirurgie (Chefarzt Dr. Jörg Elsner).
Die Flüchtlingsambulanz am UKE lädt zu Supervisionen und Fortbildungen ein. Diese richten sich an Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere Betreuer und Vormünder, Psychotherapeuthen, Ärzte, Dolmetscher, Lehrer, Mitarbeiter in Kitas, Mitarbeiter in Ausbildungsbetrieben und kultursensible Interessenten.
Mehr Informationen unter www.uke.de.
Ärzt:innen behandeln Flüchtlinge – das muss man wissen
Ärztinnen und Ärzte, die in Flüchtlingseinrichtungen ärztlich tätig sind, müssen im Besitz einer Approbation und Mitglied einer Ärztekammer sein – egal, ob die Arbeit vergütet wird oder ehrenamtlich ist. Wer beispielsweise im Ruhestand ist und auf eine freiwillige Mitgliedschaft verzichtet hat, sollte sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Kammer melden. Auskünfte erteilt gerne das Ärzteverzeichnis (Tel: 040 202299-130).
Die Deutsche Ärzteversicherung teilt mit, dass sie Ärztinnen und Ärzten, die Flüchtlinge ambulant behandeln, Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung garantiert. Das gelte für alle laufenden Berufshaftpflichtverträge. Weitere Infos unter Tel: 0221 14822700 der Deutschen Ärzteversicherung.
Nachtrag (September 2016):
Wer als Arzt oder Ärztin Flüchtlinge versorgt – auch wenn das ehrenamtlich geschieht – sollte daran denken, bei seiner Haftpflichtversicherung nachzufragen, ob diese für ausreichenden Schutz sorgt. Denn die Stadt Hamburg sieht eine Staatshaftung für ehrenamtlich tätige Ärztinnen und Ärzte nur in Fällen vor, in denen eine hoheitliche Aufgabe, wie Untersuchungen nach § 62 Asylgesetz, wahrgenommen wird. Darauf hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in einer Antwort an die Ärztekammer Hamburg auf eine entsprechende Anfrage hingewiesen.
Die Deutsche Ärzteversicherung hat beispielsweise schon im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass ihr Versicherungsschutz auch ambulante Behandlungen von Flüchtlingen umfasst. Wer als Ruheständler gar keine Haftpflichtversicherung mehr hat, kann sich bei seiner Versicherung nach einer „Ruhestandsversicherung“ mit überschaubaren Beiträgen erkundigen, die das Risiko gelegentlicher Tätigkeiten abdeckt.
Die Sozialbehörde bietet Fachinformationen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen zum aktuellen Verfahren zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Menschen in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA).
Die Bundesärztekammer hat eine Liste von informativen Links zum Thema „Medizinische Versorgung von Flüchtlingen“ auf Ihrer Homepage zusammengestellt.
Auf dem Portal werden erstmals gebündelt zahlreiche Informationsmaterialien zu den Schwerpunktthemen „Gesundheitswesen“, „Gesundheit und Vorsorge“, „Pflege“ sowie „Sucht und Drogen“ in mehreren Sprachfassungen zur Verfügung gestellt.
Zu dem Angebot gehören zum Beispiel Aufklärungsbroschüren zu Schutzimpfungen, wichtige Hinweise zur Kindergesundheit, zu verschiedenen Früherkennungsuntersuchungen, Informationen über die Versorgung im Krankenhaus und bei Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Versorgung sowie Broschüren zu unterschiedlichen Suchterkrankungen.
Weitere Informationen unter www.migration-gesundheit.bund.de.
Das Robert Koch-Institut hat zum Thema „Asylsuchende und Gesundheit“ Informationsmaterial auf seiner Homepage zusammengestellt.
Übersetzungsdienste
Ein Fachärzte-Team aus Husum/Nordfriesland hat die Erfahrungen aus der Arbeit in den Erstaufnahme-Einrichtungen für Flüchtlinge sowie in der Notaufnahme zusammengetragen. Hierbei waren Ärzte aus den Bereichen Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie und Hausärzte aus der Region beteiligt.
Der erste „Sprachführer zur Allgemeinmedizin“ (Herbst 2016) deckt mit über 500 Fragen und Antworten fast jeden Gesundheitsaspekt auf Deutsch, Arabisch, Farsi und seit September 2019 auch auf Rumänisch und Bulgarisch ab. Auf über 100 Seiten finden sich zahlreiche Anleitungen mit aussagekräftigen Illustrationen, die typisch sind für das Gespräch beim Hausarzt, beim Facharzt der Inneren Medizin und im Krankenhaus auf den Stationen sowie in der Notfallambulanz.
Der zweite medizinische Sprachführer „Schwangerschaft / Geburtshilfe“ (Herbst 2017) – ebenso auf Deutsch, Arabisch, Farsi und seit September 2019 auch auf Rumänisch und Bulgarisch- begleitet schwangere Frauen mit Migrationshintergrund mit fachkundigen Informationen und kultursensiblen Illustrationen. Detaillierte Hauptthemen sind die Erst- und Folgeuntersuchungen beim Frauenarzt/bei der Frauenärztin. Weitere Schwerpunkte bilden die Klinikaufnahme, die Vorbereitung und mögliche Wünsche sowie Maßnahmen während der Geburt zusammen mit der Hebamme. Hilfreiche Hinweise für die Zeit im Wochenbett zusammen mit dem Neugeborenen runden diesen Themen-Leitfaden ab.
Der dritte MedGuide (Mai 2018) „Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik (Diagnostik)“ auf Deutsch, Arabisch, Farsi und seit August 2019 auch auf Tigrinya und Russisch hilft Ärzten, Psychiatern und Psychoterapeuten, sich besser mit Menschen mit Migrationshintergrund, die kaum oder wenig Deutsch sprechen, zu verständigen. Der medizinische Sprachführer unterstützt bei der Diagnose psychischer Störungen, vor allem wenn kein Dolmetscher verfügbar ist.
MedGuide Impfen (2021): als Handreichung für Ärztinnen und Ärzte oder als Poster im Großformat; 28 Sprachen.
Noch mehr Informationen erhalten Sie bei Herrn Michael Schwarz (Tel: 04841 770 99 94) und unter edition-willkommen.de.
Der Arzt Eyad Rajab von der Alexianer Klinik Bosse Wittenberg hat ein zweisprachiges Manual für die Krankenhausbehandlung arabisch sprechender Patienten entwickelt. Der Syrer ist Assistenzarzt der Klinik für Neurologie. Mit dem deutsch-arabischen Leitfaden können sich Klinikmitarbeiter und neurologische Patienten ohne Übersetzer verständigen. Es ist verständlich für Menschen aus arabischsprachigen Ländern sowie aus Teilen Afghanistans und Irans. „Bei Interesse sind wir gerne bereit, das Handbuch anderen Krankenhäusern zur Verfügung zu stellen. Vorrangig eignet es sich für die neurologische Differenzialdiagnostik“, sagt Chefarzt Dr. Philipp Feige.
Informationen unter E-Mail: f.widdel@alexianer.de
Die medizinische Versorgung der geflüchteten Menschen stellt Gesundheitspersonal in ganz Deutschland vor neue Herausforderungen. Eine der größten Hürden ist die Sprachbarriere, die eine normale Behandlung erschwert. Die REFUGEE TOOLBOX ist eine kostenfrei verfügbare online Datenbank und bietet eine relevante Unterstützung für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen:
Von Anamnesebögen über Informationsmaterial der einzelnen Erkrankungen in verschiedenen Sprachen bis hin zu den wichtigsten Guidelines zur Behandlung von geflüchteten Menschen sind viele hilfreiche Dokumente verfügbar. Genutzt werden kann die REFUGEE TOOLBOX von Ärztinnen und Ärzten, anderem Gesundheitspersonal, freiwilligen HelferInnen, Mitarbeitern von Behörden und Verwaltungen, aber auch von den Geflüchteten selber. Die Materialien sind Textdokumente, Internetseiten oder Videos auf Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi und viele andere Sprachen.
Darüber hinaus bietet die REFUGEE TOOLBOX auch eine Übersicht über wichtige Gesetzestexte, aktuelle Flüchtlingsstatistiken sowie „best pracice“ Beispiele zur Integration. Alle Bereiche werden von ExpertInnen regelmäßig kontrolliert, überarbeitet und ergänzt. Derzeit liegt der Fokus auf dem deutschsprachigen Raum.
SEGEMI richtet sich an niedergelassene Psychotherapeut*innen und Fachärzt*innen. Sie sollen unbürokratisch, aber qualitätsgesichert Zugang zu geschulten und supervidierten Dolmetscher*innen für die Behandlung ihrer Patient*innen und Klient*innen erhalten. SEGEMI übernimmt im Rahmen des Projekts die Kosten für die Arbeit der Dolmetscher*innen und sorgt durch Supervision, Fortbildungen und Evaluationen für eine qualitativ hochwertige Arbeit der Dolmetscher*innen in diesem sensiblen Aufgabenfeld.