Nach der Ausbildung
Der Verband medizinischer Fachberufe bietet auf seiner Website umfassende Informationen zur Ausbildung MFA.
Nachweisgesetz: Wichtige Änderungen für Arbeitsverträge in der MFA-Ausbildung
Das Nachweisgesetz (NachwG) legt die Informations- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers in Arbeitsverträgen fest. Eine Anpassung durch die EU-Richtlinie 2019/1152 (Arbeitsbedingungen-Richtlinie) führte zu neuen Regelungen, die seit dem 01.08.2022 gelten.
Bei Neueinstellungen müssen die neuen Vorgaben des Nachweisgesetzes im Arbeitsvertrag berücksichtigt werden. Für bestehende Arbeitsverträge gilt: Arbeitgeber: innen müssen auf Wunsch der Mitarbeiter: innen die aktualisierten Regelungen schriftlich mitteilen.
Das Nachweisgesetz im Wortlaut finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.
Arbeitsverträge für ausgebildete MFA
Kontakt
Medizinische Fachangestellte (MFA)
mfa@aekhh.de
T. 040 20 22 99-250
Leitung
Steffi Schiering
Höbke Prielipp, Marina Stech