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Nach der Ausbildung

Der Verband medizinischer Fachberufe bietet auf seiner Website umfassende Informationen zur Ausbildung MFA.

Nachweisgesetz: Wichtige Änderungen für Arbeitsverträge in der MFA-Ausbildung

Das Nachweisgesetz (NachwG) legt die Informations- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers in Arbeitsverträgen fest. Eine Anpassung durch die EU-Richtlinie 2019/1152 (Arbeitsbedingungen-Richtlinie) führte zu neuen Regelungen, die seit dem 01.08.2022 gelten.

Bei Neueinstellungen müssen die neuen Vorgaben des Nachweisgesetzes im Arbeitsvertrag berücksichtigt werden. Für bestehende Arbeitsverträge gilt: Arbeitgeber: innen müssen auf Wunsch der Mitarbeiter: innen die aktualisierten Regelungen schriftlich mitteilen.

Das Nachweisgesetz im Wortlaut finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.

Arbeitsverträge für ausgebildete MFA

Kontakt
Medizinische Fachangestellte (MFA)

mfa@aekhh.de
T. 040 20 22 99-250

 

Leitung
Steffi Schiering

 

Höbke Prielipp, Marina Stech

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