Patientenbeschwerden
Fachkundige Unterstützung durch die Berufsaufsicht der Ärztekammer Hamburg

Beschwerdemanagement
Die Beziehung zwischen Ärzt:innen und Patient:innen beruht auf Vertrauen und Respekt. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, haben Patient:innen verschiedene Möglichkeiten, sich über Ärzt:innen oder deren Handeln zu beschweren. Die Ärztekammer Hamburg hilft Ihnen, den richtigen Weg für Ihre Beschwerde zu finden.
Welche Beschwerden kann die Ärztekammer Hamburg bearbeiten?
Die Ärztekammer Hamburg führt die Berufsaufsicht über die in Hamburg tätigen Ärzt:innen. Sie prüft, ob ärztliche Berufspflichten im Rahmen einer Behandlung eingehalten wurden, wie sie in der Berufsordnung der Hamburger Ärzt:innen (BO) festgelegt sind. Beschwerden können in drei Bereichen geprüft werden.
Je nach Verfahren unterscheidet sich der weitere Ablauf und der Prozess des Einreichens der Beschwerde:
– Berufsrechtliches Disziplinarverfahren: Überprüft Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten.
– Schlichtungsverfahren: Prüft mögliche ärztliche Behandlungsfehler und klärt Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
– Gebührenrechtliches Verfahren: Klärt Unstimmigkeiten bei privaten Abrechnungen von Ärzt:innen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die Ärztekammer prüft insbesondere, ob diese ärztlichen Pflichten eingehalten wurden:
- Aufklärungspflicht
- Beachtung des aktuellen wissenschaftlichen Standes in der Medizin
- Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes von Patient:innen
- Einholung der Einwilligung von Patient:innen vor medizinischen Maßnahmen
- Gewährleistung der Einsichtnahme in die Patientenakte durch Patient:innen
- Ordnungsgemäße Abrechnung
- Respektvoller Umgang und Beachtung des Persönlichkeitsrechtes von Patient:innen
- Schweigepflicht
- Trennung der ärztlichen Tätigkeit von gewerblichen oder anderen Eigeninteressen von Ärzt:innen
- Zeitgerechte Erstellung von Befundberichten und übernommenen Gutachten
- Dokumentationspflicht
Verfahren und Einreichen der Beschwerde
Hier erfahren Sie mehr über die Verfahren und erfahren, wie Sie eine Beschwerde einreichen können. Außerdem erhalten Sie Informationen zur ärztlichen Gebührenordnung sowie den richtigen Ansprechpartner:innen: