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Patientenverfügung – Selbstbestimmung für den Ernstfall

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie eines Tages nicht mehr einwilligungsfähig sind. Seit der Einführung der Patientenverfügung ins Bürgerliche Gesetzbuch (§1901a BGB) haben Sie das Recht, Ihre Behandlungswünsche im Voraus festzuhalten. Diese Regelung schützt und fördert das Selbstbestimmungsrecht der Patient:innen und ermöglicht eine klare Entscheidungsgrundlage für medizinische Maßnahmen.

Weitere Unterstützung und Informationen zur Vorsorge

Zusätzliche Hinweise zu Vorsorgevollmachten und rechtlicher Betreuung sowie Kurzinformationen zur Thematik finden Sie der Website der Stadt Hamburg in mehreren Sprachen, darunter Englisch, Französisch, Türkisch und Russisch. Textbeispiele für Vollmachten sind zudem in zahlreichen Sprachen verfügbar, einschließlich Spanisch, Polnisch, Arabisch und Farsi.

Aktualisierungen im Betreuungsrecht ab 2023

Mit dem neuen Betreuungsrecht ab dem 1. Januar 2023 wurden wichtige Änderungen eingeführt, die das Verfahren für rechtliche Betreuung modernisieren und verbessern. Details zu diesen Neuerungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Selbstbestimmung in der medizinischen und rechtlichen Vorsorge umfassend zu sichern – durch eine Patientenverfügung und ergänzende Dokumente, die Ihre Wünsche respektieren und verbindlich festhalten.

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