Suche auf unserer Internetseite

Sie können mit unserer Suchmaske die Homepage der Ärztekammer Hamburg nach Begriffen und Schlagwörtern durchsuchen.

Auch innerhalb von PDF- oder Word-Dokumenten sowie allen anderen Dokumentenarten, die wir als Download anbieten oder zu denen wir verlinken, können Sie suchen.

close

PID-Kommission Nord

Gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) umfasst die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter. Diese Diagnostik ist nur zur Vermeidung schwerer Erbkrankheiten sowie Tot- oder Fehlgeburten zulässig. Das Embryonenschutzgesetz erlaubt die PID nur unter bestimmten Bedingungen: Eine interdisziplinäre Ethikkommission muss die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen prüfen und zustimmen.

Die Bewertung der Zulässigkeit einer PID berücksichtigt medizinische, psychologische, soziale und ethische Aspekte. Die PID-Kommission Nord ist für alle Zentren zuständig, die von den beteiligten Ländern zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik zugelassen werden.

Die Bundesländer Hamburg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben eine gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) bei der Ärztekammer Hamburg eingerichtet. Ein Abkommen regelt die Details dieser Zusammenarbeit.

Rechtliche Grundlagen für die Arbeit der PID-Kommission:

Abkommen

Satzung

Top ↑