Kommunikation und Politik
Die Abteilung Kommunikation und Politik der Ärztekammer Hamburg informiert Journalistinnen und Journalisten in Telefonaten, über Pressemeldungen und Hintergrundgespräche zu kammerrelevanten, medizinischen oder gesundheitspolitischen Themen. Sie vermittelt darüber hinaus den Präsidenten und die Vizepräsidentin der Kammer wie auch Hamburger Ärztinnen und Ärzte als Interviewpartner und organisiert Veranstaltungen zu gesundheitspolitischen Themen.
Außerdem beobachtet die Abteilung die gesundheitspolitische Debatte, bewertet aktuelle Gesetzesvorhaben und unterstützt das Präsidium, die Geschäftsführung und die Gremien der Ärztekammer bei Stellungnahmen und Initiativen zu gesundheitspolitischen Themen.
Aktuelle Pressemeldungen
19.08.2026
Ob Notfallreform, Apothekenreform oder Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der Gesetzlichen Krankenversicherung – das Gesundheitswesen steht vor zahlreichen Veränderungen. Wie diese Reformen die gesundheitliche Versorgung der Hamburgerinnen und Hamburger beeinflussen werden, was sie für die Beschäftigten im Gesundheitswesen bedeuten, das war Gegenstand der Diskussionen beim fünften politischen Sommerabend der Hamburger Heilberufekammern. Rund 100 Gäste aus Politik, Gesundheitswesen und Medien waren der Einladung in den Hafen-Klub an den Landungsbrücken gefolgt, darunter wie auch in den Vorjahren Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer.
Schlotzhauer hob in ihrem Grußwort die Bedeutung einer guten Patientensteuerung hervor. „Patientensteuerung ist eine der großen Zukunftsaufgaben unseres Gesundheitswesens. Die Notfallreform des Bundes setzt dabei den Rahmen. Entscheidend ist aber, dass wir die Versorgung auch vor Ort entsprechend aufstellen: mit einer starken Primärarztversorgung, gut erreichbaren ambulanten Strukturen und einer bedarfsgerechten, sozialräumlichen Planung. So können wir Patientinnen und Patienten verlässlich durch das Gesundheitssystem führen, Zugänge verbessern und zugleich die knappen personellen und finanziellen Ressourcen gezielter einsetzen.“ Sie dankte den Kammern für die konstruktiven Diskussionen und die Impulse für die Reformvorhaben im Gesundheitswesen.
Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg, legte in der anschließenden Podiumsdiskussion den Fokus ebenfalls auf die anstehende Reform der Notfallversorgung und die Einführung eines Primärversorgungssystems. „Viele Probleme in unseren Praxen und Kliniken entstehen, weil die Menschen zu schnell und auf eigene Faust die medizinische Versorgung in Anspruch nehmen wollen, die sie als passend empfinden. Mehr verbindliche Steuerung, beispielsweise durch Hausärztinnen und -ärzte oder eine verpflichtende Ersteinschätzung in der Akut- und Notfallversorgung kann helfen, das Gesundheitswesen zu entlasten. Klar ist aber auch: Diese Vorhaben bedeuten eine zusätzliche Belastung, gerade für die Kolleginnen und Kollegen im ambulanten Sektor. Deswegen muss es auch eine vernünftige finanzielle Basis für diese Veränderungen geben. Und die wird durch das GKV-Spargesetz ernsthaft gefährdet. Wir brauchen besser abgestimmte Reformen, bei denen auch die Selbstverwaltung einbezogen wird. Hier kann der Bund von Hamburg lernen“, so Emami.
Holger Gnekow, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, sagte: „Durch die umfangreichen Gesetzesänderungen in diesem Sommer werden den Apotheken vielfältige, neue Aufgaben übertragen. Mit der Einbindung in das Primärversorgungssystem werden die Vor-Ort-Apotheken die Notfallversorgung sehr niederschwellig unterstützen und damit entlasten können. Wir sprechen uns bei der neu angebotenen, assistierten Telemedizin in den Apotheken für eine enge, regionale Zusammenarbeit mit den Arztpraxen vor Ort aus. Die bereits seit mehreren Jahren erfolgreich durchgeführten Impfungen in Apotheken erreichen in ersten Linie Patienten ohne eigenen Hausarzt und tragen zu einer notwendigen Erhöhung der Impfraten bei. Durch die Anhebung des Kassenrabattes bei verschreibungs-pflichtigen Medikamenten, sowie die Inkassodienste bei der Erhöhung der Zuzahlungen leisten wir wiederrum einen großen Beitrag zu Entlastung der Gesetzlichen Krankenkassen.“
Heike Peper, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hamburg, unterstrich: „Angesichts der steigenden Zahl psychischer Erkrankungen und eines bereits bestehenden Mangels an Therapieplätzen ist eine Schwächung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, wie im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehen, nicht hinnehmbar. Frühzeitige Behandlungen verhindern nachweislich nicht nur Chronifizierungen und Verschlimmerungen von psychischen Symptomen, sondern auch damit verbundene erhebliche volkswirtschaftliche Folgekosten. Wir benötigen deshalb eine Stärkung der ambulanten Praxen sowie eine Weiterentwicklung und Flexibilisierung des psychotherapeutischen Versorgungsangebots.“
Dr. Susanne Elsner, Präsidentin der Tierärztekammer, hielt für ihren Berufsstand fest: „Prävention ist, ärztliche bzw. gesundheitliche Leistungen auf solide wirtschaftliche Füße zu stellen. Dafür brauchen wir aktuelle Gebührenordnungen. Nur dann können Mitarbeitende fair bezahlt und im Beruf gehalten werden.“
Für die Zahnärztekammer betonte Präsident Konstantin von Laffert: „Wer die zahnärztliche Gesundheitsversorgung gestalten will, darf die Zahnmedizin nicht ausschließlich als Kostenfaktor betrachten. Denn: Die präventionsorientierte Zahnmedizin ist Teil der Lösung – einfach, weil Prävention funktioniert. Krankheiten, die gar nicht erst entstehen, verursachen auch keine Kosten. Eine Reform, die das aus dem Blick verliert, wird weder die Finanzen noch die Versorgung nachhaltig verbessern.“
17.06.2026
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg unterstützt die Bemühungen für eine besser Verzahnung der Notfallversorgung, fordert aber zugleich eine solide Finanzierung und ärztliche Mitsprache bei der weiteren Ausgestaltung der Reform.
Der Reformvorschlag für die Notfallversorgung war Anfang dieser Woche Thema in der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg. „Wir brauchen dringend eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten, um die Notaufnahmen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu entlasten“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami. Zugleich forderte das Hamburger Ärzteparlament, die nötigen Finanzierung der Notfallversorgung sicherzustellen. „Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in seiner bisherigen Form macht eine wirkungsvolle Umsetzung der Notfallreform so gut wie unmöglich. Hier muss der Gesetzgeber schnell nacharbeiten“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Kammer.
Die Resolution der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg zur Reform der Notfallversorgung im Wortlaut:
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg begrüßt die aktuellen Bestrebungen zur Reform der Notfallversorgung und unterstreicht deren gesundheitspolitische Notwendigkeit. Angesichts der seit Jahren steigenden und häufig ungesteuerten Inanspruchnahme von Notaufnahmen und Bereitschaftsdienststrukturen ist eine zielgerichtete und verbindliche Steuerung von Patientinnen und Patienten in die jeweils passende Versorgungsebene dringend erforderlich.
Die Delegiertenversammlung unterstützt den Ansatz eines sektorenübergreifend verzahnten Systems aus Akutleitstellen, ärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst. Die stärkere Vernetzung der Rufnummern 116117 und 112 sowie die Etablierung eines zentralen Zugangs („Single Point of Contact“) werden als geeignete Maßnahmen angesehen, um Patientinnen und Patienten effizient und bedarfsgerecht zu steuern. Regional bereits funktionierende und ärztlich verantwortete Versorgungsstrukturen dürfen nicht durch eine Verlagerung von Steuerungsaufgaben auf die Krankenkassen geschwächt werden.
Die Reform muss auf eine Entlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste von Fällen ausgerichtet werden, die keiner Notfallversorgung bedürfen. Hierfür bedarf es einer verlässlichen Steuerung der Patientinnen und Patienten entlang verbindlicher Versorgungspfade. Die medizinische Ersteinschätzung muss weiterhin in unabhängiger ärztlicher Verantwortung liegen. Erforderlich ist ein mit der ärztlichen Selbstverwaltung entwickeltes, bundesweit einheitliches Verfahren der Ersteinschätzung, das unabhängig vom Zugangsweg zu derselben Einschätzung von Dringlichkeit und angemessener Versorgungsebene führt.
Die von der Bundesregierung vorgesehene verpflichtende Vorhaltung telemedizinischer und aufsuchender Angebote über die Rufnummer 116117, rund um die Uhr, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf und auch während der regulären Praxisöffnungszeiten, ist insbesondere vor dem Hintergrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes weder zielführend noch umsetzbar. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen personellen Kapazitäten stehen nicht zur Verfügung. Parallelstrukturen würden zwangsläufig dazu führen, dass ärztliche Ressourcen aus der ambulanten Regelversorgung abgezogen und dort weniger Patientinnen und Patienten versorgt werden können. Die Angebote müssen sich an den regionalen Strukturen, Gegebenheiten und Bedarfen orientieren.
Die Delegiertenversammlung fordert zudem, die ärztliche Selbstverwaltung in die weiteren Planungs- und Umsetzungsstrukturen der Notfallreform einzubinden. Die Strukturen der Akut- und Notfallversorgung müssen finanziell, strukturell und personell so ausgestattet sein, dass die Reform zu einer nachhaltigen Verbesserung der Versorgung beiträgt.
11.06.2026
Gemeinsames Statement der Ärztekammer und Psychotherapeutenkammer Hamburg gegen Kürzungen in der Psychotherapie:
Die vom Bewertungsausschuss im März 2026 beschlossenen und bereits zum 1. April in Kraft getretenen Honorarkürzungen um 4,5 Prozent sowie die im Regierungsentwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes geplanten Kürzungen bei psychotherapeutischen Leistungen von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen sind nicht hinnehmbar.
Die Wartelisten in psychotherapeutischen Praxen sind nach wie vor lang. Die Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung bleibt in allen Altersgruppen hoch und ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Solche Maßnahmen widersprechen dem Ziel einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung. Dabei sollte es im Interesse aller liegen, psychische Erkrankungen frühzeitig zu behandeln, um Chronifizierung und damit verbundene Ausfälle in Schule, Ausbildung und Beruf zu vermeiden.
10.06.2026
Die bisher im GKV-Sparpaket vorgesehenen Maßnahmen dürften für die Hamburger Patientinnen und Patienten weniger kurzfristige Arzttermine bedeuten. Zudem befürchtet die Ärztekammer, dass die Sparvorschläge der Einstieg in Leistungskürzungen sind.
Der Gesetzentwurf für eine Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung hätte ohne weitere Änderungen im parlamentarischen Verfahren deutlich spürbare Folgen für die Patientinnen und Patienten in Hamburg. Davon zeigte sich der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Dr. Pedram Emami, überzeugt. „Es ist absehbar, dass es dann bei den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen deutlich weniger kurzfristige Termine geben wird. Und darunter würden in erster Linie die Patientinnen und Patienten leiden“, so Emami.
Das GKV-Sparpaket sieht unter anderem vor, die so genannten extrabudgetären Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) abzuschaffen. Diese im Jahr 2019 eingeführte Regelung verpflichtet niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, offene Sprechstunden für gesetzlich Versicherte einzuführen und honoriert schnelle Terminvergaben mit einer Vergütung außerhalb des Budgets. „Wenn die Vergütung nach dem TSVG nun wegfällt, werden diese zusätzlichen Leistungen nicht mehr angeboten. Das kann nach aktuellen Schätzungen bis zu 30 Prozent der Arzttermine in unserer Stadt betreffen“, sagte Kammer-Vizepräsidentin PD Dr. Birgit Wulff. Emami betonte, dass es sich bei den extrabudgetären Leistungen nicht um eine zusätzliche Vergütung handelt, wie von der Bundesgesundheitsministerin dargestellt. „Damit werden Leistungen bezahlt, die von Ärztinnen und Ärzten erbracht worden sind – etwa in Form zusätzlicher Sprechstunden oder Untersuchungen“, so Emami.
Insgesamt sei zu befürchten, dass mit dem Gesetzentwurf der Einstieg in Leistungskürzungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolge. „Wenn das aber das Ziel ist, sollten die politisch Verantwortlichen auch so ehrlich sein und den Versicherten sagen, was auf sie zukommt. Denn pauschal zu behaupten, man könnte in der Gesetzlichen Krankenversicherung Geld einsparen, ohne Leistungen zu streichen, ist falsch“, unterstrich der Kammerpräsident. Der Gesetzentwurf wurde Ende April vom Bundeskabinett verabschiedet. In dieser Woche berät der Bundestag erstmals über das GKV-Sparpaket.
18.05.2026
Die Ärztekammer Hamburg setzt sich für eine verbindliche Strategie zur Steigerung der HPV-Impfquoten ein. Der 130. Deutsche Ärztetag unterstützt dieses Anliegen und verabschiedete einen entsprechenden Antrag aus Hamburg.
„Jedes Jahr erkranken in Deutschland mehr als 10.000 Menschen an HPV-bedingten Krebserkrankungen. Mit der HPV-Impfung steht gleichzeitig eine sichere und wirksame Präventionsmaßnahme zur Verfügung. Trotz STIKO-Empfehlung sind die Impfquoten bei Jugendlichen aber weiter zu niedrig. Deswegen brauchen wir eine verbindliche nationale Impfstrategie“, so Kammer-Vizepräsidentin PD Dr. Birgit Wulff.
„Internationale Vergleiche zeigen, dass mit einem koordinierten Vorgehen deutlich höhere Impfraten erreicht werden können. Beispielsweise sind in Australien auch infolge von konsequenten, niedrigschwelligen und schulnahen Impfprogrammen über 80 Prozent der Jugendlichen geimpft. HPV-bedingte Erkrankungen sind dort auch dank dieser hohen Impfquote deutlich zurückgegangen“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami zum Hamburger Antrag.
Der Antrag im Wortlaut:
HPV-Impfungen stärken – Krebsprävention für Kinder und Jugendliche konsequent ausbauen
Der Deutsche Ärztetag fordert
- eine verbindliche nationale Strategie zur Steigerung der HPV-Impfquoten zu erarbeiten und umzusetzen,
- die HPV-Impfung als wirksame Maßnahme der Krebsprävention entschlossen zu fördern und im Nationalen Krebsplan verbindlich zu berücksichtigen,
- erfolgreiche Modelle im In- und Ausland, etwa schulbasierte Impfprogramme in Australien, systematisch zu prüfen, weiterzuentwickeln und bundesweit nutzbar zu machen,
- die zentrale Rolle der ärztlichen Versorgung bei der HPV-Impfung zu stärken und sicher-zustellen, dass Impfprogramme und -kampagnen regelhaft unter Einbindung der Ärzteschaft erfolgen,
- einheitliche Rahmenbedingungen für die HPV-Impfung in der gesetzlichen Kranken-versicherung hinsichtlich Altersgrenzen und Vergütung zu schaffen.
Begründung:
In Deutschland erkranken jährlich mehr als 10.000 Menschen an HPV-bedingten Krebserkrankungen. Gleichzeitig steht mit der HPV-Impfung eine sichere und wirksame Präventionsmaßnahme zur Verfügung. Dennoch sind die Impfquoten weiterhin zu niedrig. 2024 waren bundesweit nur 55 Prozent der 15-jährigen Mädchen und 36 Prozent der 15-jährigen Jungen vollständig geimpft. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung für alle Kinder im Alter von neun bis 14 Jahren.
Fachliche Konzepte zur Verbesserung der Impfquoten liegen längst vor. Es fehlt jedoch weiter an einer verbindlichen und koordinierten Umsetzung auf Bundes- und Landesebene.
Ein Blick nach Australien zeigt, dass deutlich höhere Impfquoten erreichbar sind. Konsequente, niedrigschwellige und schulnahe Impfprogramme haben dort wesentlich dazu beigetragen, HPV-bedingte Erkrankungen stark zurückzudrängen. Über 80 Prozent der australischen Jugendlichen haben inzwischen einen vollständigen HPV-Impfschutz. Ziel muss sein, vermeidbare HPV-bedingte Erkrankungen und Krebserkrankungen nachhaltig zu reduzieren und eine vergleichbar hohe Impfrate in Deutschland zu erreichen.
In der Praxis bestehen unterschiedliche Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen, etwa hinsichtlich Altersgrenzen und Vergütung der HPV-Impfung über die STIKO-Empfehlung hinaus. Diese Unterschiede können die Umsetzung im Versorgungsalltag er-schweren und zu Unsicherheiten bei Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten führen. Einheitliche Rahmenbedingungen sind daher eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Steigerung der Impfquoten.
18.05.2026
Reanimation soll als Unterrichtsgegenstand verbindlich in alle Lehrpläne ab Klasse 7 eingeführt und pro Schuljahr mindestens zwei Schulstunden gelehrt werden. Das fordert ein Antrag der Ärztekammer Hamburg, der vom 130. Deutschen Ärztetag verabschiedet wurde.
„Die Zahlen sind eindeutig: Nur etwas über 50 Prozent der Anwesenden helfen hierzulande, wenn sie Zeuge eines Herzstillstands sind. In anderen europäischen Ländern sind das deutlich mehr, beispielsweise liegt die Quote in Schweden bei über 80 Prozent“, begründete Kammerpräsident Dr. Pedram Emami den Antrag.
PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Kammer, betonte: „Bislang findet Reanimationsunterricht nicht flächendeckend statt. Mit einem verbindlichen, regelmäßigen Training im Schulkontext könnten wir die Zahl der Reanimationen deutlich steigern und so viele Menschenleben retten.“
Der Antrag im Wortlaut:
Reanimationsunterricht an Schulen verbindlich einführen – Laienreanimationsquote steigern
Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesländer auf,
- den Unterricht in Reanimation verbindlich in die Lehrpläne aller weiterführenden Schulen aufzunehmen und mindestens zwei Unterrichtsstunden, zum Beispiel im Rahmen eines Unterrichtsfachs Gesundheit, jährlich ab Klasse 7 bis zum Schulabschluss verpflichtend vorzusehen,
- die dafür notwendige Qualifizierung von Lehrkräften unter der strukturellen Einbindung medizinischer und rettungsdienstlicher Expertise sicherzustellen. Sinnvoll wäre dabei eine wissenschaftliche Begleitung sowie eine regelmäßige Evaluation.
Begründung:
Jährlich erleiden in Deutschland rund 70.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Entscheidend für das Überleben ist der sofortige Beginn einer Herzdruckmassage durch Laien.
Aktuell leisten jedoch in Deutschland trotz einer gesetzlichen Verpflichtung nur etwa 51 Prozent der Anwesenden Hilfe. In Schweden liegt die Quote bei über 80 Prozent. Schätzungen zufolge könnten jährlich bis zu 10.000 zusätzliche Menschenleben gerettet werden, wenn unverzüglich mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen würde.
Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz empfiehlt bereits seit 2014 die Einführung von mindestens zwei Unterrichtsstunden pro Jahr ab Klasse 7. Auch der 125. Deutsche Ärztetag hat diese Forderung ausdrücklich unterstützt und deren Umsetzung angemahnt. Trotz dieser klaren Empfehlungen erfolgte die Umsetzung bislang uneinheitlich. Das verhindert eine nachhaltige Steigerung der Laienreanimationsquote.
Die Einführung eines verpflichtenden Reanimationsunterrichts stellt eine einfache und nachhaltige Maßnahme dar, um lebensrettende Kompetenzen in der Bevölkerung zu verankern und die Überlebenschancen bei Herz-Kreislauf-Stillstand deutlich zu verbessern.
18.05.2026
Der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover hat sich in einem Schwerpunkt mit der Prävention von Suchterkrankungen beschäftigt. Die Abgeordneten der Ärztekammer Hamburg spannen den Bogen weiter und fordern, Prävention zu einer Säule des Gesundheitssystems auszubauen.
„Prävention und Gesundheitsförderung sind zentrale Voraussetzungen, um das Gesundheitssystem nachhaltig zu stabilisieren und für mehr gesunde Lebensjahre der Bevölkerung zu sorgen. Der internationale Vergleich zeigt, dass Deutschland noch viel mehr unternehmen sollte, um das Potenzial von Prävention auszuschöpfen“, so Kammer-Vizepräsidentin PD Dr. Birgit Wulff zu dem Antrag.
„Viele Erkrankungen werden durch vermeidbare Risikofaktoren wie Tabakkonsum, Alkoholkonsum, ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel mit-verursacht. Wenn wir hier ansetzen und insbesondere die ärztliche Beratung stärken, können wir Erkrankungen verhindern und das Gesundheitssystem auch finanziell entlasten“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami.
Der vom 130. Deutschen Ärztetag angenommene Antrag im Wortlaut:
Prävention strukturell zu einer zentralen Säule des Gesundheitssystems weiterentwickeln
Der Deutsche Ärztetag fordert Bund und Länder auf, Prävention und Gesundheitsförderung deutlich stärker im deutschen Gesundheitssystem zu verankern. Prävention muss zu einer zentralen Säule des Gesundheitssystems weiterentwickelt werden, um die Chancen der Bevölkerung für ein gesundes Leben zu verbessern und die langfristige Stabilität der solidarischen Gesundheitsversorgung zu sichern.
Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:
- Eine Stärkung der ärztlichen Beratung zur in-dividuellen risikoadjustierten präventiven Beratung
- Eine bessere Berücksichtigung gesellschaftlicher und struktureller Risikofaktoren i.S. der Verhältnisprävention
- Eine konsequente Umsetzung des Ansatzes „Health in All Policies“ in politischen Handlungsfeldern
- Eine fächerübergreifende Kooperation der Akteur:innen, denn Prävention ist eine Querschnittsaufgabe
- Die Entwicklung koordinierender Strategien, um die gesamte Bevölkerung zu erreichen
- Eine stärkere strukturelle Einbindung von Wissenschaft und Forschung in die Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Präventionsstrategien.
Begründung:
Prävention und Gesundheitsförderung sind zentrale Voraussetzungen für eine nachhaltige Stabilisierung des Gesundheitssystems und für mehr gesunde Lebensjahre in der Bevölkerung. Eine wichtige Rolle dabei spielt der Öffentliche Gesundheitsdienst, der jedoch durch jahrelange Sparpolitik diese Funktion nicht mehr angemessen wahrnehmen kann. Darüber hinaus darf zu einem großen Teil Prävention nicht länger projektförmig und sektorenübergreifend unkoordiniert organisiert sein. Sie muss integraler Bestandteil einer langfristigen politischen Gesundheits-strategie werden. Die stark zersplitterte Akteurs- und Zuständigkeitsstruktur im deutschen Präventionssystem und die mangelnde Integration der beteiligten Akteur:innen muss besser verbessert werden.
In internationalen Vergleichen liegt Deutschland bei der Prävention hinter vielen europäischen Staaten zurück, das zeigt auch der europäische Public-Health-Index. Das deutsche Gesundheitssystem ist jedoch weiterhin stark auf die Behandlung von Krankheiten ausgerichtet. Nichtübertragbare Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und chronische Lungenerkrankungen verursachen einen großen Teil der Krankheitslast in Deutschland. Wir wissen evidenzbasiert, dass diese Erkrankungen wesentlich durch vermeidbare Risikofaktoren wie Tabakkonsum, Alkoholkonsum, ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel mitverursacht werden. Ärzt:innen spielen eine zentrale Rolle bei Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung. Nur sie können risikoadjustiert individuell beraten, bspw. in Krankenhäusern. Praxen und in der betriebsärztlichen Betreuung. Die Bevölkerung hat großes Vertrauen in ihre diesbezügliche Kompetenz. Um diese Ressource besser nutzen zu können, muss die präventive ärztliche Beratung aber deutlich gestärkt werden.
Neben der Förderung der Verhaltensprävention muss auch die Verhältnisprävention mehr in den Fokus genommen werden. So erreichen beispielsweise Gesundheitsinformationen und Präventionsprojekte derzeit i.S. des Präventionsparadox vor allem die sowieso für Gesundheitsthemen offenen Teil der Bevölkerung, währen die vulnerablen Gruppen nur eingeschränkt Zugang finden. Gesundheitsförderliche Lebensbedingungen in Lebenswelten wie Schulen, Kitas, Betrieben, Stadtteilen oder Pflegeeinrichtungen können nachhaltige Effekte in großen Bevölkerungsgruppen erzielen.
Der Wissenschaftsrat empfiehlt in seiner aktuellen Stellungnahme eine stärkere Integration von Prävention und Gesundheitsförderung in Wissenschaft, Versorgung und Gesellschaft und eine stärkere strukturelle Einbindung wissenschaftlicher Einrichtungen in die Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Präventionsstrategien. So ist auch die Berücksichtigung der Ergebnisse der Implementationsforschung erforderlich, um die Dimensionen Translation und Transfer zu verbessern. Erforderlich darüber hinaus ist u.a. die Erhebung von Kennzahlen und messbare, verbindliche Zielgrößen.
14.05.2026
Die Entscheidung über die angemessene medizinische Versorgung muss auch beim Einsatz digitaler Tools wie Ersteinschätzungs-Apps in ärztlicher Hand bleiben. Das fordert ein Antrag der Hamburger Abgeordneten, dem der 130. Deutsche Ärztetag gefolgt ist.
„Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten Apps zu digital-basierten Ersteinschätzung und zur Patientensteuerung an. Für uns ist entscheidend, dass auch bei Nutzung dieser Produkte die ärztliche Einschätzung über die richtige medizinische Versorgung ausschlaggebend ist und nicht die finanziellen Interessen der Kassen“, begründete Kammerpräsident Dr. Pedram Emami den Hamburger Antrag.
„So sinnvoll und wichtig eine Patientensteuerung auch ist. Sie wird nur funktionieren, wenn die Versicherten darauf vertrauen können, dass die dort ausgesprochenen Empfehlungen unabhängig sind. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass finanzielle Erwägungen wichtiger sind als der medizinische Bedarf“, so Kammer-Vizepräsidentin PD Dr. Birgit Wulff.
Der Antrag im Wortlaut:
Klare Trennung von Finanzierung und medizinischer Versorgungsentscheidung – ärztliche statt versicherungsbetriebene Verantwortung in der Patientensteuerung sichern
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 spricht sich für eine klare Trennung der Rollen von Krankenkassen und ärztlicher Selbstverwaltung in der Patientenversorgung aus und bekräftigt, dass medizinische Versorgungsentscheidungen konsequent in ärztlicher Verantwortung zu liegen haben. Das bedeutet insbesondere:
- Medizinische Entscheidungen darüber ob, wie und in welchem Umfang Patientinnen und Patienten behandelt werden, müssen frei von Einflüssen der Krankenkassen erfolgen, einschließlich der Entscheidung über not-wendige Leistungen und Behandlungswege.
- Krankenkassen dürfen keine eigenständigen digitalen Instrumente wie die ePA-App zur medizinischen Ersteinschätzung oder Patientensteuerung (gemäß des geplanten Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)) betreiben, die Versorgungsentscheidungen ohne unabhängige ärztliche Verantwortung für die medizinische Entscheidung vorbereiten oder beeinflussen.
- Krankenkassen sollten aus Gründen des Interessenskonfliktes keine Zweitmeinungsverfahren anbieten dürfen. Solche Verfahren sollten perspektivisch ärztlich entwickelt sein.
Begründung:
Eine funktionierende Patientensteuerung setzt Verbindlichkeit, Transparenz und Vertrauen voraus. Diese Voraussetzungen können nur erfüllt werden, wenn medizinische Entscheidungen unabhängig von finanzierungsbezogenen Interessen getroffen werden und sich ausschließlich an fachlichen, evidenzbasierten und patientenbezogenen Kriterien orientieren.
Krankenkassen sind zunehmend bestrebt, eigene Apps oder digitale Anwendungen zur Patientensteuerung oder medizinischen Ersteinschätzung zu etablieren. Dadurch entsteht die strukturelle Gefahr, dass Interessen der gesetzlichen Krankenkassen über die unabhängige ärztliche Einschätzung gestellt werden.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass digitale Instrumente zur medizinischen Patientensteuerung auf unabhängigen, medizinisch fundierten und transparenten Kriterien beruhen. Es muss ausgeschlossen werden, dass hinterlegte Algorithmen primär interessengeleitet Versorgungsbedarfe ermitteln oder Patientinnen und Patienten in bestimmte Versorgungseinrichtungen lenken.
10.10.2025
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg spricht sich in einer Anfang der Woche verabschiedeten Resolution klar für die Digitalisierung des Gesundheitswesens aus, pocht aber auf praxistaugliche Anwendungen.
„Die digitale Vernetzung des Gesundheitswesens bietet viele Chancen. Wir können damit eine bessere Behandlung der Patientinnen und Patienten und besserer Arbeitsbedingungen für die Ärzteschaft und alle Gesundheitsfachberufe erreichen. Was wir nicht brauchen, sind technische Probleme und Instabilitäten, wie wir sie in den vergangenen Jahren zu oft ertragen mussten“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami, der auch die Bedeutung funktionierender Schnittstellen für einen sinnvollen Einsatz digitaler Produkte in Praxen und Kliniken betonte.
Kammer-Vizepräsidentin PD Dr. Birgit Wulff plädierte dafür, die Anbieter von Soft- und Hardwareprodukten im Gesundheitswesen stärker in die Pflicht zu nehmen: „Ärztinnen und Ärzte tragen heute im Praxisalltag die Folgen fehleranfälliger oder instabiler Komponenten, ohne dass Anbieter zur Verantwortung gezogen werden können. Wir brauchen deutlich mehr Sanktionsmöglichkeiten, wenn technische Fehler nicht behoben werden.“
Die Resolution der Delegiertenversammlung im Wortlaut:
Für eine verlässliche und praxistaugliche Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen. Der Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) sowie die Weiterentwicklung zentraler Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA), des elektronischen Rezepts (E-Rezept) und weiterer digitaler Versorgungsinstrumente wird grundsätzlich begrüßt. Voraussetzung für ihr Gelingen ist jedoch, dass digitale Systeme im Versorgungsalltag praktikabel, stabil und nutzerorientiert gestaltet werden.
Forderungen der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg:
- Zuverlässigkeit der Telematikinfrastruktur als kritische Infrastruktur sicherstellen, sodass wiederkehrende technische Ausfälle im Versorgungsalltag ausgeschlossen werden.
- Gesetzliche Verpflichtung für Hersteller und Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen zur Einhaltung verbindlicher Qualitäts-, Sicherheits-, Leistungs- und Schnittstellenstandards.
- Klare Verantwortlichkeiten und Sanktionen für Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen, wenn technische Vorgaben nicht eingehalten oder die Funktionsfähigkeit der Systeme nicht gewährleistet wird.
- Einheitliche und verbindliche Schnittstellen sowie verlässliche Interoperabilität der Systeme, damit Praxen nicht von einzelnen Herstellern abhängig sind, Anbieterwechsel möglich bleiben und die Digitalisierung im Versorgungsalltag tatsächlich funktioniert.
- Die ePA muss zuverlässig funktionieren, verständlich nutzbar sein und tatsächlich relevante medizinische Informationen enthalten, damit sie ihren Mehrwert entfalten kann. Unzureichende technische Stabilität und eine große Variabilität der Umsetzung durch Praxisverwaltungssystem-Hersteller sind zu vermeiden.
- Frühzeitige Einbeziehung der Ärzteschaft in die Entwicklung und Weiterentwicklung digitaler Anwendungen.
Hamburg, 14. November 2025
Prävention konsequent umsetzen: Ärztekammer Hamburg fordert höhere Steuern und Werbeverbot für Alkohol, Nikotin und Zucker
Trotz der bekannten gesundheitlichen Folgen bleibt der Konsum von Alkohol, Nikotin und auch Zucker in Deutschland hoch. Die Ärztekammer Hamburg setzt sich daher für eine höhere Besteuerung dieser Genussmittel und ein Werbeverbot ein.
Jährlich sterben in Deutschland rund 150.00 Menschen an den Folgen des Konsums von Alkohol und Tabak, so die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen. Und auch beim Zuckerverbrauch belegt Deutschland mit rund 50 Kilogramm Jahresverbrauch Zucker pro Person einen der Spitzenplätze, jeder zehnte leidet hierzulande an Diabetes. „Um diesen gesundheitsschädlichen Konsum besser zu steuern, muss das öffentliche Bewusstsein geschärft und der Einfluss der Industrie beschränkt werden“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami. Daher sei ein umfassenderer Ansatz nötig. „Wir brauchen eine höhere Besteuerung dieser Produkte, wie sie in anderen europäischen Ländern längst umgesetzt ist“, sagte Emami.
PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Kammer ergänzte: „Es geht nicht darum, den Konsum von Alkohol, Nikotin oder Zucker pauschal zu verbieten. Aber mit einer Steuer könnten wir einen Anreiz setzen, auf gesündere Alternativen auszuweichen und mit den Einnahmen Gesundheitsbildung und Prävention stärken. Das wäre auch angesichts der enormen Folgekosten für die Solidargemeinschaft der richtige Weg.“
Auch Werbung für Alkohol, Nikotin und zuckerhaltige Lebensmittel sieht Kammerpräsident Emami kritisch. „Hier wurden zwar in der Vergangenheit schon wichtige Schritte unternommen. Aber wenn man sich den nach wie vor hohen Konsum von Alkohol und Tabak wie auch von Ersatzprodukten wie E-Zigaretten oder Vapes gerade bei jungen Menschen vor Augen führt, scheint ein generelles Werbeverbot angezeigt und auch konsequent“, so Emami.
Hamburg, 16. Oktober 2025
Grippeschutz ist wichtig: Ärztekammer Hamburg ruft zu Impfung auf
Mit den sinkenden Temperaturen steigt die Zahl der Erkältungen und Grippefälle. Die Ärztekammer Hamburg ruft dazu auf, Angebote zur Grippeschutzimpfung zu nutzen und den allgemeinen Impfstatus zu prüfen.
Insbesondere über 60-Jährige, chronisch kranke und immungeschwächte Menschen sollten sich gegen die saisonale Grippe impfen lassen, sagte Kammerpräsident Dr. Pedram Emami. „Grippe sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gerade ältere Menschen oder Patientinnen und Patienten mit Vorerkrankungen gehen ungeimpft das Risiko schwerer Verläufe ein. Und auch Menschen, die in Berufen mit viel Publikumsverkehr arbeiten, sollten sich rechtzeitig schützen“, so Emami.
Gleiches gelte für die Corona-Auffrischimpfung. In den kommenden Wochen sei der ideale Zeitpunkt für eine Impfung. So habe der Körper genügend Zeit ausreichend Antikörper für einen wirksamen Schutz aufzubauen. „Daher mein Appell: Nutzen Sie die zahlreichen Impfangebote in Ihrer Hausarztpraxis, an Ihrem Arbeitsplatz oder im Impfzentrum. Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt, wenn Sie unsicher sind, ob eine Impfung notwendig ist oder wenn Sie Fragen zum Impfstoff haben“, so Emami weiter.
PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg, ruft im Zusammenhang mit den saisonalen Schutzimpfungen dazu auf, den Impfstatus insgesamt überprüfen zu lassen. „Jüngste Umfragen haben gezeigt, dass beispielsweise bei den 18- bis 30-Jährigen die Impfbereitschaft innerhalb eines Jahres um gut zehn Prozent zurückgegangen ist. Und das betrifft nicht nur die Grippe, sondern auch Standardimpfungen wie die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Tetanus. Das ist eine bedenkliche Entwicklung. Denn Impfungen sind unersetzlich für einen guten persönlichen Schutz vor Infektionen und um eine Ansteckung der Mitmenschen zu verhindern“, so Wulff.
Auch mit Blick auf eine sich ausbreitende Impfskepsis in anderen Ländern hält Wulff die Überprüfung des Impfstatus für wichtig. „Wir sehen in diesen Tagen, dass etwa in den Vereinigten Staaten die Regierung den Nutzen von Impfungen in Frage stellt. Das kann auch Folgen für uns haben, weil man durch Reisen oder internationale Kontakte schnell mit Erregern wie zum Beispiel Masern in Kontakt kommen kann. Auch deswegen ist ein aktualisierter Impfschutz wichtig“, so Wulff.
10.10.2025
Stigmata abbauen und Resilienz fördern
Psychotherapeutenkammer und Ärztekammer zur Woche der Seelischen Gesundheit
Anlässlich der bundesweiten Woche der Seelischen Gesundheit machen sich die Psychotherapeutenkammer Hamburg und die Ärztekammer Hamburg gemeinsam für die Förderung der psychischen Gesundheit und der Resilienz in allen Lebensreichen stark.
Die diesjährige Woche der Seelischen Gesundheit steht unter dem Motto „Lass Zuversicht wachsen – Psychisch stark in die Zukunft“. Die bundesweite Aktionswoche, die vom 10. bis 20. Oktober stattfindet, legt den Fokus auf die zahlreichen präventiven und psychosozialen Hilfsangebote und nimmt insbesondere die Bedürfnisse (psychisch erkrankter) junger Menschen in den Blick.
Die vergangenen Jahre waren für viele Kinder und Jugendliche belastend und herausfordernd. Die psychische Gesundheit von jungen Menschen ist auch Jahre nach der Corona-Pandemie noch deutlich schlechter als vor der Pandemie. Das zeigen die Ergebnisse der sechsten und siebten Befragungsrunde der COPSY-Studie (COrona und PSYche) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Auch andere aktuelle Studien belegen, dass die psychische Gesundheit von Kindern und jungen Erwachsenen deutlich beeinträchtigt ist. Nach Angaben des Health and Work Barometers der Techniker Krankenkasse sind angehende Schulabsolvent*innen in Deutschland psychisch stark belastet: Mehr als ein Viertel der Schulabsolvent*innen sei emotional erschöpft, so die Studie.
Das vierte Mental-Health-Barometer zeigt, dass fast die Hälfte der befragten Studierenden in Deutschland und Österreich mit psychischen Belastungen kämpft.
Die beiden Heilberufekammern weisen deshalb auf die Bedeutung einer breiten Aufklärung sowie auf nachhaltige Maßnahmen zur Prävention psychischer Erkrankungen hin.
„Die psychische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird zunehmend durch globale Krisen belastet. Viele Kinder und Jugendliche sind verunsichert und machen sich Sorgen um die Zukunft. Deshalb ist es umso wichtiger, ihnen Mut zu machen, ihnen Orientierung zu geben, Selbstwirksamkeit und Zusammenhalt zu fördern und mit den passenden Präventionsangeboten ihre seelische Gesundheit zu stärken“, erläutert Heike Peper, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hamburg.
„Psychische Gesundheit muss in Kitas, Schulen und Universitäten, aber auch in Betrieben sowie im öffentlichen Diskurs eine größere Rolle spielen. Sie zu fördern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und wir müssen auch im medizinischen Bereich stärker für psychische Gesundheit sensibilisieren“, fordert Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg und betont die die Bedeutung von Aufklärung und sowie Fortbildung von Fachkräften, um die berufliche Qualifikation im Umgang mit Patient*innen zu fördern und auszubauen.
Torsten Michels, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer, betont: „Um betroffene Kinder und Jugendliche zu erreichen, muss der Fokus auf dem Abbau von Stigmatisierung und einem leichten Zugang zu frühzeitiger Unterstützung liegen.“
PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer ergänzt: „Die Bereiche Gesundheit, Bildung und Jugendhilfe müssen mit Blick auf die psychische Gesundheit besser miteinander vernetzt werden. Es ist wichtig, das Thema in allen Lebenslagen und -phasen präsent zu machen und im Problemfall die erforderlichen therapeutischen Ressourcen zur Verfügung stellen zu können.“
Zur Woche der Seelischen Gesundheit:
Die Woche der Seelischen Gesundheit findet vom 10. bis 20. Oktober bundeweit statt. Die Aktionswoche 2025 steht unter dem Motto „Lass Zuversicht wachsen – Psychisch stark in die Zukunft” und legt den Fokus auf die zahlreichen präventiven und psychosozialen Hilfsangebote in ganz Deutschland. Insbesondere werden hierbei die Bedürfnisse (psychisch erkrankter) junger Menschen. Nähere Informationen finden Sie auf seelischegeundheit.net.
Hinweis zur Statistik:
- COPSY-Studie (COrona und PSYche) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE)
- Health and Work Barometers der TK
- Mental-Health-Barometer 2024
Informationen für Betroffene und Angehörige:
- Das Hamburgische Krisentelefon ist unter Nummer 040 / 428 11 3000 erreichbar und bietet telefonische Beratung und Unterstützung in psychischen Krisen an.
- Betroffene und Angehörige finden auf der Internetseite der Psychotherapeutenkammer Hamburg hilfreiche Informationen.
- Auch die Stadt Hamburg informiert zum Thema Seelische Gesundheit. Auf der hamburg.de finden Sie Rat und Hilfe bei psychischen Problemen.
- Bei akuter Gefahr oder in Notfällen (z. B. drängende Suizidgedanken, Selbst- oder Fremdgefährdung) rufen Sie den Notruf 112 oder die Polizei 110 an!
11.09.2025
Stellungnahme der Ärztekammer zum Thema LSBTIQ+
Die Ärztekammer Hamburg setzt sich für Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion ein und spricht sich gegen jede Form der Diskriminierung aus. In ihrer Anfang der Woche verabschiedeten Stellungnahme hält die Delegiertenversammlung der Kammer fest, dass die medizinische Versorgung und Betreuung aller Menschen frei von Vorurteilen und Diskriminierung erfolgen muss. Jede Person habe das Recht auf eine respektvolle, kompetente und gleich-berechtigte Behandlung. „Diskriminierung im Gesundheitswesen widerspricht den Grundwerten des Arztberufs“, sagte Kammerpräsident Dr. Pedram Emami.
Die Stellungnahme des Ärzteparlaments im Wortlaut:
Stellungnahme der Ärztekammer zum Thema LSBTIQ+
Als Ärztekammer Hamburg stehen wir fest hinter den Grundsätzen der Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion und setzen uns entschieden gegen jede Form von Diskriminierung ein, sei es aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität oder anderen persönlichen Merkmalen.
Die medizinische Versorgung und Betreuung aller Menschen muss frei von Vorurteilen und Diskriminierung erfolgen. Jede Person hat das Recht auf eine respektvolle, kompetente und gleichberechtigte Behandlung. Diskriminierung im Gesundheitswesen ist unvereinbar mit den Grundwerten unseres Berufsstandes.
Es ist unsere Pflicht, eine inklusive, respektvolle und kompetente medizinische Versorgung für alle sicherzustellen. Wir lehnen jede Form der Diskriminierung ab und haben deswegen eine Anlaufstelle bei der Ärztekammer eingerichtet. Diese Anlaufstelle steht zur Verfügung, damit auch alle lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, intergeschlechtliche und queere Kolleg:innen sich sicher und unterstützt fühlen. Unsere Aufgabe ist es, Diskriminierungsfälle ernst zu nehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass solche Vorfälle nicht toleriert werden.
Bisher fehlte die Anerkennung der Bedürfnisse und Gesundheitslagen von LSBTIQ+-Personen, so dass sie in vielen Bereichen der Gesundheitsversorgung auf besondere Herausforderungen stoßen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass jede:r Einzelne die medizinische Versorgung erhält, die ein Mensch verdient, ohne Angst vor Diskriminierung oder Vorurteilen.
Zur Förderung einer optimalen gesundheitlichen Versorgung beabsichtigen wir:
- Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen für unsere Mitglieder anzubieten, um ein besseres Verständnis für die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen von LSB-TIQ+-Personen zu schaffen.
- Den Dialog und die Zusammenarbeit mit LSBTIQ+-Organisationen und Gemeinschaften zu suchen und zu fördern, um ein Netzwerk der Unterstützung und gegenseitigen Hilfe zu stärken.
- Beschlüsse und Entscheidungen der Ärzteschaft die LSBTIQ+ betreffend darauf zu prüfen, ob durch sie Diskriminierung, Pathologisierung und/oder Fremdbestimmung ausgelöst werden.
- Uns aktiv in der Gesundheitspolitik für die Belange der LSBTIQ+ einzusetzen und gegen Gesetze und Praktiken Stellung zu beziehen, die diskriminierend oder gesundheitsschädlich sind.
Wir rufen alle medizinischen Fachkräfte dazu auf, sich unseren Bemühungen anzuschließen und sich für eine gerechte und inklusive Gesundheitsversorgung stark zu machen. Gemeinsam können wir eine Gesundheitslandschaft schaffen, die für alle Menschen sicher, zugänglich und respektvoll ist.
10.09.2025
Krankenhausreform: Versorgung sichern, Weiterbildung stärken, Krisenresilienz ausbauen
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg fordert in einer Anfang der Woche verabschiedeten Resolution Nachbesserungen an der Krankenhausreform.
Das Hamburger Ärzteparlament stufte die Reform grundsätzlich als richtig und notwendig ein. Allerdings sehen die Delegierten Nachbesserungsbedarf sowohl bei der Finanzierung als auch bei der Zuteilung von Leistungsgruppen. „Und für uns als Kammer ganz wesentlich: Wir brauchen eine ausreichende gesetzliche Grundlage, um die ärztliche Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt auch nach Umsetzung der Reform auf einem hohen Niveau durchführen zu können. Dafür müssen Weiterbildungsverbünde gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Praxen gefördert werden“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami.
Kammer-Vizepräsidentin PD Dr. Birgit Wulff fügte hinzu: „Parallel zur Etablierung der neuen Strukturen halten wir, gerade auch im Hinblick auf die Größe und Bedeutung des Vorhabens für die medizinische Versorgung, eine wissenschaftliche Begleitung für unbedingt erforderlich.“
Die Resolution im Wortlaut:
Krankenhausreform: Versorgung sichern, Weiterbildung stärken, Krisenresilienz ausbauen
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg sieht die Krankenhausreform grundsätzlich als wichtigen und notwendigen Schritt, um die stationäre Gesundheitsversorgung zukunftsfest zu gestalten. Sie darf jedoch nicht zulasten einer hochwertigen Patientenversorgung und der ärztlichen Weiterbildung gehen.
Die bisherigen Pläne der Krankenhausreform weisen erhebliche Defizite auf: Die fallzahlabhängige Vorhaltevergütung ist weder geeignet, eine bedarfsgerechte und krisenfeste Versorgung zu gewährleisten, noch erfüllt sie die Anforderungen an eine patientenorientierte Finanzierung. Stattdessen verursacht sie einen hohen bürokratischen Aufwand und verfehlt das Ziel einer fallzahlunabhängigen Grundfinanzierung. Die Zuordnung der Leistungsgruppen folgt einer abrechnungsbezogenen Falllogik und orientiert sich nicht an medizinischen Fachgruppen. Die Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung sind bislang unzureichend berücksichtigt. Die bestehende Struktur der Leistungsgruppen kann dazu führen, dass Weiterbildungsangebote fragmentiert werden und in ihrer Verfügbarkeit zumindest an einem Ort eingeschränkt sind. Auch die Krisenresilienz der Krankenhäuser ist bislang unzureichend gesetzlich verankert und finanziell abgesichert.
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg fordert deshalb die politisch Verantwortlichen in Bund und Land auf, ohne weiteren Verzug:
- Ein Finanzierungskonzept zu entwickeln, das sich am Versorgungsauftrag und Bevölkerungsbedarf gemäß Landeskrankenhausplan orientiert und nicht an Fallzahlen.
- Eine patienten- und aufgabengerechten Personalausstattung auf Grundlage des ÄPS-BÄK (ärztliches Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer) als zentrales Element der Vorhaltevergütung sicherzustellen.
- Die Leistungsgruppensystematik so zu überarbeiten, dass sie den Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Behandlung aus medizinisch-fachlicher Sicht entspricht.
- Die Kriterien der Behandlungsqualität nicht allein an Mindestzahlen auszurichten, sondern weitere Aspekte wie das lebensqualitätbezogene Outcome oder die Erreichbarkeit von Krankenhäusern einzubeziehen.
- Die ärztliche Weiterbildung zu sichern, indem Weiterbildungsverbünde gestärkt und Kooperationen durch gesetzliche Regelungen gefördert und finanziell unterstützt werden.
- Die Krisenresilienz der Krankenhäuser durch Maßnahmen zur Klimaanpassung, Cybersicherheit und Vorbereitung auf Pandemien sowie den Aufbau von Reservekapazitäten zu stärken.
- Die Landesärztekammern als sektorenübergreifende Kompetenzträger insbesondere in den Bereichen Versorgung und ärztlicher Weiterbildung kontinuierlich in den Reformprozess einzubinden.
- Ausgehend von einer Ist-Analyse eine systematische wissenschaftliche Begleitung und Evaluation vorzunehmen.
Die Krankenhausreform ist eine Chance, die Versorgung zukunftssicher und patientenorientiert zu gestalten. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit von Bundes- und Landespolitik gemeinsam mit den sachkundigen Akteurinnen und Akteuren der Versorgung, einschließlich der Ärztekammern ebenso nötig wie eine solide Finanzierung und Entscheidungen, die sich an den realen Versorgungsbedarfen orientieren sowie die ärztliche Weiterbildung und die Gesundheitsversorgung stärken.
03.09.2025
Politischer Sommerabend der Heilberufekammern
Die ePA als Baustein für die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens nutzen
Mehr Überblick über Gesundheitsdaten und Verschreibungen und damit eine gezieltere Behandlung, mehr Nutzen für die Versicherten: Die elektronische Patientenakte (ePA) ist mit vielfältigen Erwartungen verbunden. Zugleich wird die Einführung der ePA von Kritik und Bedenken begleitet. Nach einer Testphase, an der seit Jahresbeginn unter anderem Praxen und Apotheken aus der hiesigen TI-Modellregion beteiligt waren, und einer freiwilligen Nutzungsmöglichkeit seit Ende April müssen Praxen, Kliniken und Apotheken zum 1. Oktober „ePA-ready“ sein. Was bedeutet das für die Heilberufe in Hamburg? Welche Chancen und welche Probleme werden mit der Einführung der ePA und anderen digitalen Anwendungen im Gesundheitssektor gesehen? Darüber sprachen die Vertreterinnen und Vertreter der fünf Hamburger Heilberufekammern bei ihrem politischen Sommerabend mit rund 100 Gästen aus Politik, Gesundheitswesen und Medien.
Heike Peper, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hamburg, unterstrich in ihrer Begrüßung, dass der Erfolg und der tatsächliche Nutzen der ePA von der Akzeptanz aller Beteiligten abhänge. „Deshalb müssen Sorgen ernst genommen und Probleme zeitnah behoben werden“, so Peper.
Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg, plädierte in seinem Statement dafür, die ePA weiter auszubauen. „Der Anfang ist gemacht. Nach jahrelangen Diskussionen kommt die ePA jetzt endlich in der Patientenversorgung an. Natürlich sehen wir an der ein oder anderen Stelle noch Verbesserungsbedarf. Insbesondere die Softwarehersteller sind gefordert, ihre Systeme so aufzustellen, dass die ePA im Versorgungsalltag reibungslos genutzt werden kann. Insgesamt sollten wir die ePA aber als Chance sehen, um die nötige Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzubringen“, so Emami.
Holger Gnekow, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, sagte: „Die elektronische Patientenakte darf kein Symbolprojekt bleiben – sie muss für Patientinnen und Patienten echten Nutzen bringen. Dafür braucht es einen unkomplizierten Zugang, eine konsequente Einbindung der Apotheken und eine gesicherte Finanzierung der zusätzlichen Leistungen. Nur so können wir unser pharmazeutisches Know-how einbringen, Wechselwirkungen vermeiden und die Arzneimitteltherapiesicherheit nachhaltig stärken. Die Politik ist jetzt gefordert, praktikable Rahmenbedingungen zu schaffen.“
Dr. Susanne Elsner, Präsidentin der Tierärztekammer, ergänzte für ihre Profession: „Obwohl die ePA in der Tierärzteschaft keine Rolle spielt, sehen wir das Thema „Digitalisierung“ als sehr aktuell und wichtig an und freuen uns dazu mit allen Beteiligten in den Austausch zu gehen.“
Für die Zahnärztekammer betonte Präsident Konstantin von Laffert: „Die ePA bietet den Zahnärztinnen und Zahnärzten wichtige Informationen und unterstützt sie bei Anamnese und Behandlung. Die technischen Probleme müssen rasch gelöst werden, damit sie bei Zahnärztinnen und Zahnärzten wie Patientinnen und Patienten Akzeptanz finden.“
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer dankte den Kammern in ihrem Grußwort für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
26.08.2025
Medizinische Versorgung von Kindern aus dem Gazastreifen: Ärztekammer unterstützt Hamburger Vorstoß
Die Ärztekammer Hamburg begrüßt die Bereitschaft der Stadt Hamburg, verletzte und erkrankte Kinder aus dem Gazastreifen aufzunehmen und medizinisch zu versorgen.
„Seit Mai habe ich wie weitere Vertreterinnen und Vertreter von Gesundheitsorganisationen davor gewarnt, dass die ununterbrochenen Attacken auch auf medizinische Einrichtungen im Gazastreifen zu einem Zusammenbruch der medizinischen Versorgung führen. Der Angriff auf das Nasser-Krankenhaus gestern mit mindestens 15 Toten zeigt einmal mehr, dass diese Entwicklung weitergeht. Mit der Offensive in Gaza-Stadt wird sich die Situation für die Zivilbevölkerung absehbar weiter verschlimmern. Gerade schwer erkrankte oder verletzte Kinder sollten nicht unter dieser katastrophalen Situation leiden. Daher unterstützen wir die Bereitschaft des Hamburger Senats, erkrankte und verletzte Kinder und deren Begleitpersonen für eine medizinische Behandlung nach Hamburg zu holen. Wichtig ist, dass die Bundesregierung jetzt schnell die Voraussetzungen dafür schafft, dass diese humanitäre Hilfe geleistet werden kann“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami. Dazu gehöre auch die Klärung der Frage, welchen Status die Kinder und ihre Begleitpersonen nach Abschluss der akuten medizinischen Versorgung erhalten sollen.
„Hamburg hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt an humanitären Hilfsprogrammen beteiligt und dabei auch verletzte Menschen aus Krisengebieten in den hiesigen Kliniken versorgt. Es ist gut, dass die Stadt gemeinsam mit anderen Kommunen bereit ist, in dieser konkreten Notsituation Kindern aus dem Gazastreifen zu helfen. Im nächsten Schritt sollte der Bund schnell die nötigen Vorarbeiten leisten. Also die Kriterien für den Personenkreis und die Begleitpersonen festlegen und den Transport klären“, sagte PD Dr, Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg.
Kammerpräsident Emami betonte, dass die unmittelbare Hilfe für verletzte und erkrankte Kinder aus Gaza nicht das humanitäre Engagement vor Ort ersetzen dürfe. „Die Bundesregierung muss darauf drängen, dass eine medizinische Grundversorgung im Gazastreifen gewährleistet ist“, so Emami.
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 22. August eine Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion veröffentlicht. Darin erklärt er die Bereitschaft, verletzte und erkrankte Kinder aus dem Gazastreifen zur medizinischen Versorgung nach Hamburg zu holen.
03.06.2025
Hitze ist ein Gesundheitsrisiko
Ärztekammer Hamburg beteiligt sich an Hitzeaktionstag
Zum dritten Mal findet an diesem Mittwoch der Hitzeaktionstag statt. Gesundheitsorganisationen wollen dabei gemeinsam auf die Gefahren von Hitze hinweisen. Die Ärztekammer Hamburg beteiligt sich mit einer Fortbildung.
Hitze ist das größte durch die Klimakrise bedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland. Sie kann für alle gefährlich werden, und das Risiko wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. „Dennoch sind sich viele Menschen der Gefahren von Hitze nicht bewusst. Und die Maßnahmen zum Schutz, insbesondere für gefährdete Personen, reichen noch nicht aus. Mit dem Hitzeaktionstag wollen wir einen Beitrag dazu leisten, das zu ändern“, so PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg.
Die hiesige Ärztekammer beteiligt sich in diesem Jahr mit einer Fortbildungsveranstaltung für ihre Mitglieder am Hitzeaktionstag. Im Mittelpunkt stehen dabei der Einfluss der Klimawandels auf Allergene und Erreger sowie der Hamburger Hitzeaktionsplan, an dessen Erarbeitung die Kammer beteiligt war. Weitere Informationen zur Fortbildung gibt es unter https://aerztekammer-hamburg.org/hitzeaktionstag-2025/
Die Initiatoren des Hitzeaktionstags sind die Bundesärztekammer, die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG), der AWO Bundesverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat, der GKV-Spitzenverband und die Klima-Allianz Deutschland. Der Initiative haben sich inzwischen über hundert weitere Institutionen und Verbände aus Deutschland und Österreich angeschlossen.
An zahlreichen Orten sind Veranstaltungen und Aktionen geplant, wie zum Beispiel Informationsangebote zum Hitzeschutz für Familien und ältere Menschen, Vernetzungsveranstaltungen für Einrichtungen und Vereine sowie Fachforen zu verschiedenen Themen des Hitzeschutzes.
Aktuelle Informationen rund um den Hitzeaktionstag, geplante Veranstaltungen und alle diesjährigen Partnerorganisationen finden sich unter www.hitzeaktionstag.de.
Archiv Pressemeldungen
Grippeschutz ist wichtig – Ärztekammer Hamburg ruft zu Impfung auf (16.10.2025)
Stellungnahme der Ärztekammer zum Thema LSBTIQ+ (11.09.2025)
Krankenhausreform: Versorgung sichern, Weiterbildung stärken, Krisenresilienz ausbauen (10.09.2025)
Hitze ist ein Gesundheitsrisiko – Ärztekammer Hamburg beteiligt sich an Hitzeaktionstag (03.06.2025)
Delegiertenversammlung: MFA-Mangel entgegenwirken (16.09.2024)
Suizid-Präventionstag: Sterbehilfe gesetzlich regeln (10.09.2024)
Hitzeaktionstag: Gesundheitliche Gefahren durch Hitze ernst nehmen (4.6.2024)
Tag der Organspende: Spendenbereitschaft dokumentieren, Angehörige entlasten (31.5.2024)
Weltnichtrauchertag: Gefahren durch Zigaretten-Ersatzprodukte im Blick behalten (30.5.2024)
Weltfrauentag: Rolle von Ärztinnen im Gesundheitswesen würdigen (7.3.2024)
Cannabis-Legalisierung: Zu wenig Jugendschutz und Prävention (23.2.2024)
Neubesetzung und Umbau der Ständigen Impfkommission transparent und geordnet gestalten (16.1.2024)
Hitzeaktionstag: Gesundheitliche Gefahren durch Hitze ernst nehmen
Digitalisierung Gesundheitswesen: Chancen nutzen (15.12.2023)
Welt-Aids-Tag: Bewusstsein für Gefahren durch Infektionskrankheiten hoch halten (30.11.2023)
Verleihung Herbert-Lewin-Preis: Kein Platz für Hass und Antisemitismus (17.11.2023)
Weltkindertag: Kindergesundheit ins Zentrum stellen (20.09.2023)
6. Tag der seelischen Gesundheit – Resilienz und Selbstfürsorge stärken (06.09.2023)
Assistierter Suizid: Prävention sollte im Vordergrund stehen (06.07.2023)
Aktionstag Hitzeschutz Hitze als Gesundheitsrisiko ernst nehmen (12.06.2023)
Tag der Organspende: Entscheidung dokumentieren (01.06.2023)
Reform Medizinstudium – „Ansatz geht in die richtige Richtung“ (11.05.2023)
Pläne für Cannabis-Legalisierung: Mehr Prävention, mehr Jugendschutz (13.04.2023)
Kammer gegen Diskriminierung: Ärztliche Beratungsstelle nimmt Arbeit auf (20.02.2023)
Medizinische Versorgung von Kindern: „System wurde über Jahre vernachlässigt“ (23.12.2022)
Hamburger Ärzteparlament: Emami als Kammerpräsident wiedergewählt (12.12.2022)
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: „Ende der Regelung ist sinnvoll“ (25.11.2022)
Wahlen zur Delegiertenversammlung: Hamburger Ärzteschaft hat gewählt (10.11.2022)
Ambulante Versorgung sicherstellen, Neupatientenregelung beibehalten (09.09.2022)
Welttag der Suizidprävention: Mehr Beratungsangebote schaffen (09.09.2022)
Politischer Sommerabend der Heilberufekammern: „Besitzverhältnisse klar machen“ (17.08.2022)
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: „Aufräumen statt aufstocken“ (18.07.2022)
Krankschreibung per Telefon – Wiedereinführung ist sinnvoll (14.07.2022)
Apotheken-Stärkungsgesetz: Ärztliche Leistungen nicht an Apotheker übertragen (21.06.2022)
Tag der Organspende: „Setzen Sie sich mit dem Thema Organspende auseinander“ (03.06.2022)
Neuregelung der Organspende: Beratungsangebote nutzen (08.03.2022)
Aufruf der Ärztekammer Hamburg: Impfangebote wahrnehmen (14.01.2022)
Ärzte-Parlament ruft zum Impfen auf: Für jede und jeden von uns wichtig (09.12.2021)
Delegiertenversammlung zu Corona-Maßnahmen: Schnell nachsteuern, wenn nötig (07.12.2021)
Kammerpräsident über Impfstoffbelieferung: Entscheidung zurücknehmen (22.11.2021)
Zusammen gegen Corona- Lassen Sie sich Impfen! (13.09.2021)
Ärzteparlament fordert mehr Normalität für Kita-Kinder (PM und Resolution vom 07.09.2021)
Tag der Organspende: Dokumentieren Sie Ihren Willen! (03.06.2021)
Coronaprämie 2.0: Gut gemeint, schlecht gemacht – Anerkennung für alle Berufsgruppen (20.05.2021)
Keine zu schnellen Maßnahmen bei Covid-19-Impfung für Kinder und Jugendliche (14.05.2021)
Emami kommentiert Beschlüsse des Corona-Gipfels (23.03.2021)
Videokonferenz zur ärztlichen Suizidbeihilfe: Sterben auf Rezept? (12.02.2021)
Corona-Impfung: Emami kritisiert Diskussion über Impfpflicht von medizinischem Personal (13.01.2021)
Kammer fordert Konzentration auf vulnerable Gruppen: Pflegeheime zeitnah durchimpfen! (06.01.2021)
COVID-19-Immunitätsbescheinigung: Emami erleichtert über Ablehnung durch Ethikrat (23.09.2020)
Offener Brief: Emami und Wulff bitten um schnelle Hilfe für Flüchtlinge aus Moria (11.09.2020)
Emami warnt vor Antimaskendemonstration (14.08.2020)
Emami geht Tabakwerbeverbot nicht weit genug (03.07.2020)
Werbung für Immunitätsausweise: Unseriöse Angebote (30.06.2020)
Delegiertenversammlung verabschiedet neue WBO (16.06.2020)
Delegiertenversammlung ernennt Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery zum Ehrenpräsidenten (16.06.2020)
Delegiertenversammlung: Resolution zur Versorgung psychisch kranker Menschen (16.06.2020)
125 Jahre Ärztekammer Hamburg: Kammer im Dialog (09.06.2020)
Tag der Organspende: Dokumentieren Sie Ihren Willen! (04.06.2020)
Emami kommentiert Koalitionsvertrag: Gesundheit muss Schwerpunkt bleiben (03.06.2020)
Weltnichtrauchertag: Emami fordert vollständiges Tabakwerbeverbot (29.05.2020)
Tag der Pflege: Ohne Pflegende geht es nicht (12.05.2020)
Emami begrüßt das Verbot von Konversionstherapien: Gesetz war lange überfällig (08.05.2020)
Emami und Wulff mahnen: Solidarität bewahren! (05.05.2020)
Emami zur Maskenpflicht ab Montag: Nicht in falscher Sicherheit wiegen! (23.04.2020)
Impfwoche: Emami ruft dazu auf, Impfangebot besser zu nutzen (22.04.2020)
Emami: AU-Bescheinigung per Telefon fortsetzen! (20.04.2020)
Kammerpräsident begrüßt Initiative substituierender Ärztinnen und Ärzte (07.04.2020)
Emami: Mundschutz nur in Kombination sinnvoll (31.03.2020)
Corona: Kammer sagt Veranstaltungen ab (17.03.2020)
Emami zum Sterbehilfeurteil des BVG: Gesetzgeber ist gefragt (26.02.2020)
Emami bedauert Entscheidung im Bundestag: Eine Chance vertan (16.01.2020)
Die Abteilung Kommunikation und Politik betreut darüber hinaus den Internetauftritt von Kammer und Patientenberatung sowie die Social Media-Kanäle der Kammer. Sie wirkt außerdem an der Erstellung des Hamburger Ärzteblattes mit und informiert die Ärzteschaft per Newsletter über relevante Themen.
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