Prüfungen

Die Ärztekammer überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung zur/ zum Medizinischen Fachangestellten (MFA).
Sie plant und führt sowohl die Zwischenprüfung als auch die Abschlussprüfung durch. Für die Organisation und Durchführung ist der Prüfungsausschuss zuständig.
Prüfungstermine
Zur Info: Eine Abschlussfeier findet aufgrund der Restaurierung des Bürgerhauses in Wilhelmsburg leider nicht statt.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Website über mögliche Änderungen im Prüfungsverfahren.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular zusammen mit folgenden Anlagen:
- Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses, bei Antrag auf vorzeitige Zulassung alle Berufsschulzeugnisse (unbeglaubigte Kopien ausreichend).
- Abschlussbeurteilung des Ausbilders.
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) – bitte zur praktischen Prüfung mitbringen.
- Gegebenenfalls Bescheinigungen über Art und Umfang einer Behinderung.
- Weitere Nachweise (z. B. Schwangerschaft).
- Kopie des Nachweises über die Laborausbildung gemäß Ausbildungsrahmenplan.
- Kopie des Nachweises über eine Erste-Hilfe-Ausbildung.
- Bescheinigung über Rotation (sofern die Ausbildung an Auflagen geknüpft ist).
Hinweis zur Laborkunde und Erste-Hilfe-Ausbildung: Wenn diese in der eigenen Praxis absolviert wurden, reicht eine Bestätigung des Praxisinhabers. In anderen Fällen ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer überbetrieblichen Ausbildung oder in anderen Ausbildungsstätten erforderlich.
Prüfungsausschuss
Im Prüfungsausschuss sind neben den von der Kammerversammlung gewählten Ärzt: innen (Arbeitgeber: innen) in gleicher Anzahl Arzthelfer: innen (Arbeitnehmer: innen) sowie Lehrer: innen der BS 15 – Berufliche Schule für medizinische Fachberufe auf der Elbinsel Wilhelmsburg ehrenamtlich tätig.
Prüfungsausschuss Medizinische Fachangestellte
Der Prüfungsausschuss MFA ist verantwortlich für die Erstellung der Prüfungsaufgaben und die Abnahme der Prüfungen zum Berufsabschluss der Medizinischen Fachangestellten. Der Ausschuss setzt sich zu gleichen Teilen aus MFA als Arbeitnehmervertreter: innen, Lehrkräften und Ärzt: innen zusammen.
Die praktische Prüfung sowie eine eventuell notwendige mündliche Ergänzungsprüfung werden von einem dreiköpfigen Ausschuss abgenommen. Dieser besteht jeweils aus einem Mitglied der Arbeitgebervertretung, der Arbeitnehmervertretung und der Lehrkräfte.
Weitere Informationen zum Ablauf und zur Organisation der MFA-Prüfungen finden Sie auf unserer Website.
Kontakt
Medizinische Fachangestellte (MFA)
Höbke Prielipp, Steffi Schiering, Marina Stech
T. 040 20 22 99-250