Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement
Die Ärztekammer Hamburg engagiert sich für die Qualitätssicherung (QS) und das Qualitätsmanagement (QM) ärztlicher Tätigkeit sowie deren Rahmenbedingungen und -möglichkeiten auf individueller Mitgliederebene und im gesamtärztlichen Kontext, lokal und überregional.
Sie prüft, entwickelt und begleitet qualitätsorientierte Projekte. Sie setzt sich für die Prüfung und Weiterentwicklung ärztlicher Tätigkeiten ein und trägt so kontinuierlich zu der Patient:innensicherheit, dem Patient:innenwohl und zum Erhalt der Beschreibung hoher medizinischer Maßstäbe und Standards bei.
Verantwortung und Handlungsfelder
Die Ärztekammer Hamburg versteht sich als aktive Akteurin im Gesundheitswesen. Sie stellt ihre Expertise zur Verfügung und sie übernimmt Verantwortung, wenn sie beispielsweise von möglichen Defiziten in der ärztlichen Versorgung erfährt, oder diese erkennt, wenn Beeinträchtigungen der Qualität zu gesundheitlichen Schäden führen könnten oder wenn mit entwicklungsbedingt neuen Herausforderungen ärztlicherseits verantwortungsvoll umzugehen ist. Ihr Ziel ist es, ein qualitativ hochwertiges und ein in geprüften Standards sicheres Gesundheitswesen zu fördern und zu unterstützen.
Ihren qualitätsorientierten Einsatz zeigt die Ärztekammer Hamburg in vielen ihrer Aktivitäten und Engagements, die sie in der Hämotherapie, der Ärztlichen Stelle für Strahlenschutz und der Reproduktionsmedizin übernimmt und in der Abteilung QM verantwortet. Dazu gehören auch ärztekammereigene Qualitätsprojekte wie das Hamburger Projekt Peer Review-Intensivmedizin.
Hämotherapie
Einrichtungen, die Blutprodukte anwenden, müssen nach dem Transfusionsgesetz (TFG) ein Qualitätssicherungssystem nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik einrichten und führen. Das vor Ort eingerichtete Qualitätssicherungssystem zu überwachen, ist nach dem TFG Aufgabe der Ärztekammern. Hier geht es zum Qualitätsverfahren „Hämotherapie“
Ärztliche Stelle – Patientenschutz durch fachkundige Überprüfung des Strahlenschutzes
In Hamburg gibt es eine Ärztliche Stelle, die die Bereiche Röntgen, Nuklearmedizin und Strahlentherapie überprüft. Sie gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Patientenschutzes. Zur „Ärztlichen Stelle“
Reproduktionsmedizin
Zur Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin haben die Ärztekammern Deutschlands ein bundeseinheitliches QS-Verfahren entwickelt, das sie als Ärztekammern gemeinsam verfolgen. Zum Bereich „Reproduktionsmedizin“
Peer Review – Qualitätsentwicklung in der Intensivmedizin
Das Hamburger Projekt Peer Review in der Intensivmedizin dient dem Ziel, die Qualität der Versorgung und der Behandlung zu verbessern und die Qualitätskultur zu stärken. Viele Hamburger Kliniken sind dabei.
Zum Bereich „Peer Review-Verfahren“
Vernetzung und weitere Tätigkeiten
Die Ärztekammer engagiert sich grundsätzlich in all ihren Handlungsfeldern und -möglichkeiten für Qualitätsstandards und für Qualitätsförderungen, so auch in der der Fort- und Weiterbildung, Berufsordnung, Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen und natürlich in Anlaufstellen wie unserer Ärztlichen Anlaufstelle gegen Diskriminierung und der Patientenberatung.
Die Ärztekammer Hamburg ist eng mit weiteren Institutionen im Gesundheitswesen vernetzt.
Gemeinsam mit diesen ist sie in nationale und regionale Netzwerke eingebunden, die sich für QS und QM in der Medizin einsetzen und sich für die Qualitätsentwicklung und -förderung im Gesundheitswesen stark machen. Gut vernetzt arbeitet sie an der Verbesserung der gelebten Fehlerkultur und der Stärkung des Patientenwohls und der Patientensicherheit.
Weiterführende Infos
Überregionale Institutionen
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die zentrale Bundesbehörde für Krankheitsüberwachung und -prävention. Es erforscht Infektionskrankheiten, entwickelt Schutzmaßnahmen und gibt wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zur Krankheitsbekämpfung. Besonders in Pandemiesituationen informiert das RKI umfassend über notwendige Vorbereitungen und Maßnahmen für Arztpraxen, Gesundheitseinrichtungen und die Bevölkerung. Das RKI stellt darüber hinaus Empfehlungen zur richtigen Aufbereitung von Medizinprodukten zur Verfügung.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Es prüft und bewertet Human- und Tierarzneimittel während der klinischen Entwicklung, Zulassung und Nachkontrolle. Zudem überwacht es die Sicherheit von Impfstoffen und forscht an innovativen biomedizinischen Therapien, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Die Bundesärztekammer gibt einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Tätigkeiten der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung im Allgemeinen sowie in den verschiedenen Landesärztekammern und Bereichen.
Weitere wichtige Institutionen für die ärztliche Qualitätssicherung sind auf der Website der Bundesärztekammer zu finden.
Alle europäischen Arzneimittelbehörden fordern auf, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden. Die zuständige Stelle hierfür ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das Institut benötigt für die Beurteilung detaillierte medizinische Informationen. Patient:innen sollten Meldungen in Zusammenarbeit mit einem Arzt/einer Ärztin ihres Vertrauens vornehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bfarm.de.
Hamburger Institutionen
Die Sozialbehörde verantwortet in Hamburg die Gestaltung des Sozial- und Gesundheitswesens. Hier finden Sie den Zugang zur Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration – Sozialbehörde.
Die Verbreitung von multiresistenten Keimen und die Anforderungen an Antibiotikatherapien werden immer umfangreicher. Hierfür sind ein effektives Management und eine regionale Zusammenarbeit erforderlich. Die rechtliche Grundlage bildet die Hamburgische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum MRE-Netzwerk Hamburg.
Das Melderportal des Hamburgischen Krebsregisters steht für Meldungen gemäß Hamburgischem Krebsregistergesetz zur Verfügung.