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Recht & Tarif

Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA)

Der Gehaltstarifvertrag regelt die Gehälter von MFA und Arzthelfer: innen nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen. Zusätzlich enthält er Bestimmungen zu Ausbildungsvergütungen sowie Zuschlägen für Überstunden, Samstags-, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Aktueller Tarifvertrag:

Gehaltstarifvertrag für MFA und Arzthelfer:innen (gültig ab 01.01.2025)

Die Regelungen zur Kurzarbeit sowie nähere Informationen zu den Tarifverträgen für MFA und Arzthelfer: innen finden Sie hier.

Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA)

Der Manteltarifvertrag regelt wichtige Arbeitsbedingungen für MFA und Arzthelfer: innen. Dazu gehören:

  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsregelungen
  • Überstundenvergütung
  • Sonderzahlungen
  • Weitere Leistungen

Aktueller Vertrag:

Manteltarifvertrag (ab 01.01.2025)

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die berufliche Ausbildung in Deutschland. Es enthält wichtige Informationen zu Rechten und Pflichten während der Ausbildung.

Alle Details finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung .
Den vollständigen Gesetzestext können Sie hier lesen.

Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen für Medizinische Fachangestellte (MFA)

Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) ist am 1. April 2012 in Kraft getreten. Es ermöglicht allen Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss, die Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss überprüfen zu lassen.

Wichtige Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung:

Gleichwertigkeitsbescheid: Wird die volle Gleichwertigkeit der Auslandsqualifikation bestätigt, haben die betroffenen Personen die gleichen Rechte wie Inhaber: innen eines deutschen Prüfungszeugnisses.

Bedeutung für Arbeitgeber: innen: Der Bescheid ist keine Voraussetzung, um als Medizinische Fachangestellte (MFA) in Deutschland zu arbeiten. Er hilft aber, die Qualifikation besser einzuschätzen.

Zuständigkeit: Für die Gleichwertigkeitsprüfung der MFA-Ausbildung sind die Landesärztekammern zuständig. Die Ärztekammer Hamburg hat diese Aufgabe an die Ärztekammer Westfalen-Lippe übertragen.

Anträge können von Personen gestellt werden, die einen ausländischen Berufsabschluss besitzen und in Deutschland arbeiten möchten. Der Nachweis über den ausländischen Abschluss ist nur erforderlich, wenn die Person aus einem Nicht-EU- oder EWR-Staat kommt.

 

Senden Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen an:

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Ressort Aus- und Weiterbildung
Gartenstraße 210-214
48147 Münster

 

Weitere Informationen und die benötigten Unterlagen finden Sie auf der Website der Ärztekammer Westfalen-Lippe: www.aekwl.de.

 

Für Unterstützung können sich Antragsteller: innen auch an die Ärztekammer Hamburg wenden. Den Kontakt der Abteilung Medizinische Fachangestellte finden Sie am Ende dieser Seite.

Betriebliche Altersversorgung für Medizinische Fachangestellte (MFA) und Arzthelfer: innen

Seit April 2008 haben Medizinische Fachangestellte (MFA) und Arzthelfer: innen Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung. Ab dem 1. Juli 2011 wurde dieser Beitrag gemäß Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung vom 20. Januar 2011 um zehn Euro erhöht.

Der neue Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung trat am 1. April 2016 in Kraft und ersetzt den Vertrag vom 9. Juli 2013.

 

Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Anspruchs wurde aus der ärztlichen Selbstverwaltung heraus die so genannte GesundheitsRente entwickelt. Diese Initiative wurde von der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelfer: innen/Medizinischen Fachangestellten (AAA), der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelfer: innen (AAZ) und dem Verband medizinischer Fachberufe unterstützt. Auch die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Zahnärztekammern haben dieses Projekt gefördert.

 

Weitere Informationen zur GesundheitsRente: MLP Finanzdienstleistungen AG, Tel.: 01803–554400, oder Deutsche Ärzteversicherung, Tel.: 01803–212271 (9 C/Min aus dem dt. Festnetz, max. 42 C/Min. aus dem Mobilfunknetz).

 

Hier erfahren Sie mehr zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung.

Kontakt
Medizinische Fachangestellte (MFA)

Höbke Prielipp, Steffi Schiering, Marina Stech

> mfa@aekhh.de

T. 040 20 22 99-250

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