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Recht und Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Berufsrechtliche Vorschriften und Pflichten

Unterschrift

Ein Überblick

Das ärztliche Berufsrecht legt die grundlegenden Rechte und Pflichten für Ärzt:innen in Hamburg für ihre Berufsausübung fest. Diese Regeln sind im Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) enthalten, das die Ausübung des Arztberufs sowie die Aufgaben der Ärztekammer Hamburg beschreibt.

Die folgenden Gesetze und Satzungen sind wichtig, um die Qualität und Ethik in der medizinischen Versorgung zu sichern und die Rechte aller Beteiligten zu wahren. Sie bieten Transparenz für die Ärzt:innenschaft, die Patient:innen und Versicherungen.

Gesetze

  • Heilmittelwerbegesetz (HWG)
    Regelt die Werbung, Verordnungen und Satzungen für Heilmittel wie Arzneimittel und Medizinprodukte.
  • Infektionsschutzgesetz
    Umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten, wie Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Überwachung von Infektionskrankheiten, die Überwachung von Krankheitserregern, die Festlegung von Meldepflichten und die Regelungen für Quarantäne und Isolierung.
  • Betäubungsmittelverschreibungsverordnung
    Regelt die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln und umfasst unter anderem die Dokumentationspflichten, wie Rezepte ausgestellt und kontrolliert werden müssen, sowie die Vorschriften für die Verschreibung und den Umgang mit Betäubungsmitteln zur medizinischen Behandlung.

Satzungen

  • Berufsordnung
    Definiert die zu beachtenden Berufspflichten für Ärzt:innen. Für die ärztliche Berufsausübung in der Hansestadt ist die Berufsordnung für Hamburger Ärzt:innen maßgeblich.
  • Weiterbildungsordnung (WBO) 2020 und Weiterbildungsordnung 2005
    Legt die Richtlinien für die ärztliche Weiterbildung fest. Wichtiger Hinweis: Für eine bestimmte Übergangszeit können Ärzt:innen ihre Weiterbildung nach der WBO von 2005 abschließen. Diese Übergangszeit ist unterschiedlich lang für Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, zur neuen Weiterbildungsordnung von 2020 zu wechseln. Weitere Infos
  • Fortbildungsordnung
    Regelt die Fortbildung von Ärzt:innen. Sie regelt Ziele, Inhalte und Methoden der ärztlichen Fortbildung und enthält Bestimmungen zum Fortbildungszertifikat.
  • Beitragsordnung von 2024 und Beitragsordnung von 2022
    Beinhaltet Bestimmungen zur Beitragspflicht, zur Höhe und zur Bemessung der Beiträge der Ärztekammer Hamburg.
  • Gebührenordnung der Ärztekammer Hamburg
    Legt sämtliche von der Ärztekammer Hamburg zu erhebende Gebühren dar. Die Höhe der Gebühren für Veranstaltungen wie Fortbildungen oder die Nutzung der Ethikkommission steht im Gebührenverzeichnis. Dieses Verzeichnis ist als Anhang zur Gebührenordnung beigefügt.
  • Hauptsatzung
    Wurde am 5. September 2016 durch die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg beschlossen und von  der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz am 4. Mai 2017 genehmigt. Die gesetzliche Grundlage bietet das Hamburgische Kammergesetz für die Heilberufe.
  • Haushalts- und Kassenordnung
    Wurde am Dezember 2016 von der Delegiertenversammlung beschlossen. Die Grundlage bietet § 14 Abs. 7 der Hauptsatzung der Ärztekammer Hamburg.
  • Wahlordnung
    Regelt auf Grundlage des Heilberufekammergesetzes die Durchführung der Wahlen zur Delegiertenversammlung. Die Wahl findet alle vier Jahre statt.
  • Gebührenordnung für Verfahren der Begutachtungskommission
    Regelt die Gebühren für Verfahren der Begutachtungskommission der Ärztekammer Hamburg für Vorwürfe ärztlicher Behandlungsfehler.
  • Satzung zur Einrichtung und zum Verfahren der Begutachtungskommission
    Legt Einrichtung und Verfahren der Kommission der Ärztekammer Hamburg zur Begutachtung von Vorwürfen ärztlicher Behandlungsfehler dar.
  • Satzung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg
    regelt Einrichtung und Verfahren der Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg zur Überwachung ethischer Standards in der medizinischen Forschung.

Gebührenordnung für Ärzt:innen

  • Gebührenordnung für Ärzt:innen
    Die GOÄ ist die rechtliche Grundlage, nach der ärztliche Leistungen abgerechnet werden, soweit nicht andere gesetzliche Vergütungsregelungen gelten.
  • Gebührenordnung für Ärzte – mit verkürzter Leistungsbezeichnung
    Enthält eine verkürzte Übersicht der medizinischen Leistungen, die für die Abrechnung relevant sind.
  • Abrechnungsempfehlungen und Analogbewertungen der Bundesärztekammer
    Sind Empfehlungen für Ärzt:innen darüber, wie sie Leistungen korrekt abrechnen können, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht abgebildet sind.

Kontakt
Rechtsabteilung

Bereichsleiterin Recht
Justitiarin

Ass. jur. Gabriela Thomsen

 

Stellv. Justitiarin
Ass. jur. Nina Rutschmann

 

Ass. jur. Roxana Brotmann
Ass. jur. Dr. jur. Anna Noster

 

Sekretariat
Sabine Bahr

> recht@aekhh.de

T. 040 20 22 99-150

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