Qualitätssicherung in der Medizin
Reproduktionsmedizin – Verfahrens- und Qualitätssicherung

Assistierte Reproduktion
Zur Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin haben die Ärztekammern Deutschlands ein bundeseinheitliches QS-Verfahren entwickelt, das sie als Ärztekammern gemeinsam verfolgen.
Der Ärztekammer Hamburg ist die Aufgabe zugewiesen, die Verfahrens- und Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin sicherzustellen und die für die assistierte Reproduktion zugelassenen Arbeitsgruppen entsprechend zu beraten. Grundlage hierfür bildet neben dem Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe die in der Berufsordnung stehende Richtlinie über die assistierte Reproduktion.
Datenverarbeitung und statistische Auswertung
Die Verarbeitung und die statistische Auswertung der QS-Repromed Daten leistet die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Zur Unterstützung einer länderübergreifend einheitlichen Bewertung jährlicher QS-Daten hat sich die Ärztekammer Hamburg der Küstenanrainerkommission (KAK) angeschlossen. Die Kommunikation mit den Hamburger Zentren erfolgt im Rahmen von QS-Verfahren zur Stellungnahme zu QS-Repromed-Daten durch die KAK und nachfolgend und weiter auch zu allen anderen Inhalten durch die für die reproduktionsmedizinischen Einrichtungen Hamburgs zuständige Hamburger Kommission Reproduktionsmedizin bei der Landesärztekammer Hamburg. Für die Zulassung von IVF-Zentren nach § 10 ist in Hamburg die Behörde zuständig.
Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
Ziel jeder ärztlichen Qualitätssicherung ist eine medizinische Versorgung auf fachlich hohem Niveau unter Wahrung ethischer Prinzipien und Beachtung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Ärztliche Qualitätssicherung fokussiert, unterstützt und fördert die Sicherheitskultur für Patient:innen unter strikter Beachtung des Patientenwohls. Hamburger Ärzt:innen sind in ihrem Handeln über die Berufsordnung, die standesethischen Prinzipien und die Richtlinie zur assistierten Reproduktion gemäß Bundesärztekammer zur Sicherung der Qualität ihrer Arbeit verpflichtet.
Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen oder Keimzellgewebe im Rahmen der assistierten Reproduktion.
Mitglieder
Prof. Dr. Christoph Dorn
Dr. Annemarie Jungbluth, M.mel
Silke Koppermann
Dr. Thomas Krämer
Prof. Christoph Lindner
Kontakt
Kommission Reproduktionsmedizin
Dr. med. Annemarie Jungbluth, M.mel
T. 040 20 22 99-340