Ärztliches Qualitätsmanagement
Reproduktionsmedizin – Verfahrens- und Qualitätssicherung
Qualitätsverfahren Reproduktionsmedizin, ein Verfahren der Ärztekammern
Die Ärztekammern in Deutschland haben eine gemeinsame Qualitätsmaßnahme entwickelt, die „Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Reproduktionsmedizin“ (kurz „AG QS Repromed“). Sie soll die Qualität in der assistierten Reproduktion verbessern und sichern. An diesen Verfahren dürfen nur speziell zugelassene Ärzt:innen und Einrichtungen teilnehmen, die bestimmte Vorgaben erfüllen.
Diese Maßnahme greift ärztekammerseitige Selbstverwaltungsaufgaben und einrichtungsbezogene Qualitätsvorgaben und -zielsetzungen auf und bindet sie im Kontext assistierter Reproduktion an wissenschaftlich-rechtliche und ethische Grundlagen. Grundlagen, die im Hamburgische Kammergesetz für die Heilberufe, in der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte und in der Richtlinie der Bundesärztekammer zur assistierten Reproduktion enthalten sind und Hamburgs Reproduktionsmediziner:innen in ihrem Handeln zur Sicherung der Qualität ihrer Arbeit verpflichtet.
Qualitätsmaßnahme AG QS Repromed
In der Hand der eigenverantwortlich tätigen Ärzteschaft wird die Maßnahme angewendet, um systematische Qualitätssicherung auf hohem Niveau zu ermöglichen und zu fördern. Da die Einrichtungen für ihre einrichtungsinternen Qualitätssicherungssysteme und deren qualitätsbewusste Handhabung zuständig sind, bedarf es einer datengestützt validen sowie einrichtungsbezogenen, kritisch-unabhängigen Überprüfung dieser Systeme.
Datenverarbeitung und statistische Auswertung
Reproduktionsmedizinische Einrichtungen übermitteln bestimmte, vorab bundesweit als qualitätsrelevant festgelegte Qualitätsdaten an eine ärztekammerunabhängige Datenannahmestelle. Diese sammelt, verarbeitet und wertet die Daten aus. Anschließend werden die Ergebnisse pseudonymisiert an die Ärztekammern weitergegeben. So können die Ärztekammern die Qualität der reproduktionsmedizinischen Einrichtungen neutral, unabhängig und auf Basis dieser Daten beurteilen und ihre Einschätzung zur Qualität der jeweiligen Einrichtungen vornehmen.
Verfahrensanwendung und Verfahrensziele
Die Ärztekammer Hamburg erfüllt ihre Aufgaben in der Reproduktionsmedizin mit Unterstützung von fachlichen Expert:innen. Diese sind vom Vorstand der Ärztekammer namentlich in die Hamburger Kommission Reproduktionsmedizin berufen worden und Mitglieder der Ärztekammer Hamburg.
Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel:
- die fachliche Prüfung und Bewertung der vorgelegten Daten
- der von der Ärztekammer angestoßene Austausch zwischen den Expert:innen und den Hamburger Einrichtungen zur Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin
- sowie die Beratung einzelner Einrichtungen und ihrer Ärzt:innen.
Für die Ärztekammer Hamburg ist das wichtigste Ziel, die Sicherheit der Verfahren und die Qualitätssicherung in den Einrichtungen aufmerksam umzusetzen. Dabei soll eine bundesweit bewusst kritisch entwickelte Qualitätsmaßnahme korrekt angewendet werden und mögliche Zweifel ernst genommen werden.
Das bedeutet: Zweifel werden mithilfe fachlich geprüfter und reflektierter Daten überprüft. Entweder können sie so ausgeräumt werden, oder sie werden anhand von Daten weiter geprüft und gegenüber den Einrichtungen begründet angesprochen. Ziel ist es, mit den Einrichtungen über Qualität ins Gespräch zu kommen, Veränderungen anzustoßen und bestehende Mängel zu beheben.
Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen oder Keimzellgewebe im Rahmen der assistierten Reproduktion.
In ihrer Verfahrensanwendung arbeitet die Ärztekammer Hamburg zusammen mit
- der bundesweit agierenden Datenstelle QS-Repromed
- der Küstenanrainerkommission (Zusammenschluss der Ärztekammern der Küstenanrainerländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern)
- der Hamburger Kommission Reproduktionsmedizin, die als unabhängiges beratendes Expertengremium namentlich vom Vorstand der Ärztekammer Hamburg eingesetzt wurde
- allen zugelassenen Hamburger reproduktionsmedizinischen Einrichtungen
- der Bundesärztekammer.
Für die Zulassung von IVF-Zentren nach § 10 ist in Hamburg die Sozialbehörde zuständig.
Mitglieder
Prof. Christoph Lindner (Vorsitzender)
Dr. Thomas Krämer (stellvertretender Vorsitzender)
Silke Koppermann
Prof. Dr. Christoph Dorn
Dr. Annemarie Jungbluth, M.mel (Geschäftsführung)
Kontakt
Kommission Reproduktionsmedizin
qm@aekhh.de
T. 040 20 22 99-340
Dr. med. Annemarie Jungbluth, M.mel