Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren
29.05.2025
Ärztekammer Hamburg mit Antrag auf Ärztetag
Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Die bestehende Beratungspflicht soll beibehalten werden. Das fordert die Ärztekammer Hamburg auf dem Deutschen Ärztetag.
In die Debatte über eine Reform des Abtreibungsrechts auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig hat sich die Ärztekammer Hamburg mit einem Antrag eingebracht. Die Hamburger Abgeordneten fordern, eine zeitgemäße Anpassung des Abtreibungsrechts zügig umzusetzen. Der Gesetzgeber soll tätig werden und Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch unter Beibehaltung der Beratungspflicht für betroffene Frauen außerhalb des Strafgesetzbuches treffen, heißt es in dem Antrag, der heute vom Ärztetag mehrheitlich angenommen wurde.
Die Entkriminalisierung beseitigt Stigmata und entlastet Schwangere wie auch Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen durchführen. Sie kann so zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Schwangeren führen, halten die Hamburger Abgeordneten in ihrer Begründung fest.
„Wenn eine Handlung im Strafrecht verortet ist, erzielt das allein schon eine Wirkung. Sie wird als rechtswidrig, unmoralisch und gesellschaftlich nicht akzeptiert wahrgenommen. Für uns ist es daher wichtig, Abbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zu entkriminalisieren und so die Situation der Schwangeren und der sie betreuenden ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zu verbessern“, sagte Kammer-Vizepräsidentin PD Dr. Birgit Wulff zu dem von ihr eingebrachten Antrag.
Der 129. Deutsche Ärztetag hatte zuvor in einer ausführlichen Debatte über eine Reform des Abtreibungsrechts aus ärztlicher Perspektive debattiert. Zahlreiche Anträge forderten, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafrecht herauszunehmen und gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Schwangere wie auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte entkriminalisieren.
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