Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg
Sonstige Studien –
Studien nach Berufsordnung (BO-Studien)

Anforderungen im Überblick
Für Studien, die nicht unter das Arzneimittelgesetz (AMG) oder die Medizinprodukte-Verordnung (MDR) bzw. das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) fallen, berät die Ethik-Kommission gemäß §9 Abs. 2 des Hamburgischen Kammergesetzes für die Heilberufe Kammermitglieder und andere Forschende hinsichtlich medizin-ethischer und fachrechtlicher Gesichtspunkte.
Ärzt:innen kommen damit ihrer Berufspflicht aus § 15 Abs. 1 der „Berufsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte“ nach, woraus sich die Bezeichnung dieser Studien als Studien nach Berufsordnung (BO Studien) ergibt.
Die Stellungnahme der Ethik-Kommission ist stets vor Beginn der Durchführung eines Forschungsvorhabens einzuholen. Ob eine Beratung durch die Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg notwendig ist, hängt unter anderem von der Art der Datenerhebung ab. Bei der Erhebung pseudonymisierter Daten ist eine Beratung immer erforderlich. Bei der Auswertung zuvor anonymisierter Daten/Biomaterialien ist sie in der Regel nicht erforderlich.
Eine Nachberatung für BO Studien, an denen sich Hamburger Zentren lediglich beteiligen, ist nicht mehr erforderlich. Hier besteht nur noch eine Anzeigepflicht.
Projektanzeigen
Durch die bundesweite Vereinheitlichung der Einreichung von Studien nach Berufsordnung entfällt die in Hamburg bislang in ethikPool angebotene Kategorie „Projektanzeige“. Reichen Sie Ihr Projekt stattdessen bitte unter der Kategorie „Sonstige Studie – medizin-ethische Beratung“ bei der zuständigen Ethik-Kommission ein und nutzen Sie die Vorlagen des Studienprotokolls Variante B oder C.
Bitte beachten Sie auch, dass die Vereinheitlichung der medizin-ethischen Beratung im Bundesgebiet dazu führt, dass Projektanzeigen nicht länger im verkürzten Verfahren beraten werden können, sondern eine Beratung in einer Sitzung erfordern. Für den gestiegenen Aufwand wird eine Gebühr erhoben. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle.
- Das Einreichen Ihrer Unterlagen erfolgt über das Onlineportal ethikPool.
- Leitfäden zur Einrichtung und Nutzung Ihres ethikPool-Benutzerkontos stellen wir Ihnen hier in Deutsch und in Englisch bereit.
Hinweis: Bitte achten Sie bei der Einreichung auf die Auswahl der zutreffenden Kategorie.
Weitere Tipps zur Antragsstellung und Studiendurchführung
Das eTIC – stehend für electronic Tool for the compilation of Informed Consent – stellt eine Software bereit, die Ihnen dabei helfen kann, Aufklärungsdokumente für potentielle Studienteilnehmer zu erstellen. Die Software greift zurück auf Mustertexte des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen und der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF).
Kontakt
Ethik-Kommission
Allgemeine Anfragen
T. 040 20 22 99-240
Leitung der Geschäftsstelle
Dr. phil. Christina Samstad
Fragen zu Sonstigen Studien/Studien nach Berufsordnung
T. 040 20 22 99-237
Fragen zu Medizinproduktestudien
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Fragen zu Gebührenbescheiden
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Fragen zu ethikPool
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