Suche auf unserer Internetseite

Sie können mit unserer Suchmaske die Homepage der Ärztekammer Hamburg nach Begriffen und Schlagwörtern durchsuchen.

Auch innerhalb von PDF- oder Word-Dokumenten sowie allen anderen Dokumentenarten, die wir als Download anbieten oder zu denen wir verlinken, können Sie suchen.

close

WBO 2005

Wer sich schon vor dem 1. November 2020 in Weiterbildung befand, kann seine Weiterbildung gemäß der Übergangsbestimmungen (§ 20 WBO) nach Maßgabe der WBO 2005 fortführen. Die Übergangsfrist endete für Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen am 31.10.2025, Anträge auf Zulassung zur Prüfung können bis zum 31.01.2026 gestellt werden (vergl. § 20 Absätze 2 und 3 WBO 20). Für Facharztbezeichnungen endet die Frist am 31.10.2030, Anträge auf Zulassung zur Prüfung können bis zum 31.01.2031 gestellt werden (vergl. § 20 Absatz 1 WBO 20).

Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte 21.02.2005 i.d.F. vom 05.10.2015

Logbücher (WBO 2005)

Gemäß Weiterbildungsordnung 2005 wird die Weiterbildung in analogen Logbüchern dokumentiert. Zur Vereinfachung wurden diese Logbücher für jedes Fachgebiet erstellt. Die Logbücher für Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung, wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an antragsanerkennung@aekhh.de.

Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung nach WBO 2005 absolvieren, führen daher ihr analoges Logbuch weiter. Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit, die bereits begonnene Weiterbildung nach den Bestimmungen der neuen WBO 2020 fortzusetzen.

Top ↑