WBO 2020
Die neue Weiterbildungsordnung 2020 (WBO 2020) wurde in der Oktoberausgabe 2020 des Hamburger Ärzteblattes veröffentlicht und trat am 1. November 2020 in Kraft. Seither begleitet sie alle Ärzt:innen in Weiterbildung auf dem Weg zur Fachärzt:in. Unverzichtbarer Bestandteil der neuen, kompetenzbasierten Weiterbildung ist das elektronische Logbuch.
Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte vom 15. Juni 2020
Weiterbildung in Teilzeit – Flexibilität für Ärzt:innen
Die Weiterbildung in Teilzeit hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies liegt vor allem an der wachsenden Nachfrage nach einer besseren Work-Life-Balance. Unter Beteiligung des Ausschuss Chancengleichheit (ehemals Gender in der Medizin) und dem Weiterbildungsausschuss (WBA) hat der Vorstand sich dieses Themas angenommen und eine Verwaltungsrichtlinie zu § 4 Absatz 5 der Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte mit dem Ziel verabschiedet, die Bestimmungen zur Anrechnung von Weiterbildung in Teilzeit zu konkretisieren:
- Die Untergrenze für die Anrechenbarkeit einer Teilzeitweiterbildung ist eine Arbeitszeit von 25% der tariflichen Regelarbeitszeit der / des Antragstellenden.
- Soll die Weiterbildung in <50% erfolgen, muss dies vorher angezeigt oder jährlich im eLogbuch dokumentiert und übersandt werden.
- Maximal 30% der Mindestweiterbildungszeit können mit <50% der tariflichen Regelarbeitszeit erbracht werden.
Mindestens 20% der Mindestweiterbildungszeit müssen mit einer Arbeitszeit von 70% oder mehr der tariflichen Regelarbeitszeit erbracht werden.
Weiterhin wird die Möglichkeit bestehen, vor Aufnahme der Teilzeitweiterbildung in Absprache mit der Ärztekammer individuelle Lösungen im Einzelfall zu vereinbaren.
Fragen dazu beantwortet die Weiterbildungsabteilung (weiterbildung@aekhh.de).
FAQ – häufig gestellte Fragen zur WBO 2020
Ist die neue WBO für alle Hamburger Ärztinnen und Ärzte verbindlich? Wo finde ich Übergangsbestimmungen und was regeln sie? Gibt es neu eingeführte Bezeichnungen? Fragen gibt es bei Neuerungen natürlich jede Menge. Mit den FAQ zur WBO 2020 beantworten wir bereits viele davon.
FAQ der Bundesärztekammer für in Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte (WBA und WBB)
Wenn Sie dennoch keine passende Antwort auf Ihre Frage(n) finden, wenden Sie sich gern persönlich an uns.
Übergangsbestimmungen zu Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen gemäß WBO 2020
Der Countdown läuft
Die Übergangsbestimmungen des § 20 Abs. 2, 3 WBO 20, die den Abschluss von Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen nach den Bestimmungen der WBO 05 regeln, laufen am 31.10.2025 ab. Entsprechende Anträge müssen bis zum 31.01.2026 vollständig vorliegen.
Über später eingehende Anträge kann dann nur noch auf der Grundlage der regulären Bestimmungen in Abschnitt B resp. C WBO 20 entschieden werden.
Sie haben Fragen dazu? Wir beantworten sie gern (E-Mail: weiterbildung@aekhh.de).