Die Förderung während der Weiterbildung im ambulanten Bereich beträgt € 5.800 (je hälftig KV und Krankenkassen) pro Monat. Das von den weiterbildenden Praxen für geförderte Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu zahlende Mindestbruttogehalt beträgt € 6925,90. Die Abwicklung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg. Die Förderung ist vor Beginn der Weiterbildung dort zu beantragen.
Die Fördermittel werden dann ausgezahlt, wenn der Umfang der noch abzuleistenden Weiterbildung feststeht. Sie benötigen hierfür eine formale Zeitenbestätigung der Koordinierungsstelle. Den Antrag finden Sie hier.
Die Vergütung während der stationären Weiterbildung erfolgt nach dem Tarifvertrag des anstellenden Krankenhauses. Im Krankenhaus werden Stellen in der Inneren Medizin, die mit einem Ärzt:in in der Weiterbildung zum „Facharzt für Allgemeinmedizin“ besetzt sind, monatlich mit € 1.530 gefördert. Stellen in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung, die mit einem Ärzt:in in Weiterbildung zum „Facharzt für Allgemeinmedizin“ besetzt werden, werden mit € 2.640 gefördert. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Deutsche Krankenhausgesellschaft.
Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung der KBV, DKG und des GKV-Spitzenverbandes.
Den Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis finden Sie hier.