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Weiterbildungsregister der Ärztekammer Hamburg

Seit dem 1. Oktober 2024 baut die Ärztekammer Hamburg ein Weiterbildungsregister auf. Ziel des Registers ist es, einen Überblick über die Weiterbildungssituation in unserem Kammerbereich zu gewinnen und damit eine belastbare Datengrundlage für die Weiterentwicklung der ärztlichen Weiterbildung zu schaffen.

Weiterbildungsbefugte sind gemäß § 5 Abs. 7 der Weiterbildungsordnung 2020 verpflichtet, im Rahmen einer jährlichen Abfrage Angaben zu den von ihnen betreuten Ärzt:innen in Weiterbildung an die Ärztekammer Hamburg zu übermitteln. Die nächste Abfrage startet am 1. Oktober 2026.
Die erhobenen Daten dienen dazu, Weiterbildungsaktivitäten transparenter zu machen, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und die Planung zukünftiger Maßnahmen zur Förderung der Weiterbildung zu unterstützen.

Bitte beachten Sie: Dieses Jahr wird das Weiterbildungsregister erstmalig mit der Evaluation verknüpft. Nähere Informationen zur Evaluation finden Sie hier .

Die Datenschutzerklärung zum Weiterbildungsregister finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zum Weiterbildungsregister finden Sie in den Ausgaben 09/2024, 10/2024 und 09/2025 des Hamburger Ärzteblatts.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu unserem Weiterbildungsregister

Haben Sie Fragen? Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Ärztekammer Hamburg unter weiterbildung@aekhh.de. Wir unterstützen Sie gern!

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