Weiterbildungsregister der Ärztekammer Hamburg
Seit dem 1. Oktober 2024 baut die Ärztekammer Hamburg ein Weiterbildungsregister auf. Ziel ist es, die Weiterbildungsaktivitäten transparenter und effizienter zu gestalten. Dafür ist ein verlässlicher Überblick über die Weiterbildung in unserem Kammerbereich nötig.
Weiterbildungsbefugte sind im Rahmen einer jährlichen Abfrage gem. §5 Abs. 7 der Weiterbildungsordnung 2020 dazu aufgefordert, Angaben zu den Ärzt:innen in Weiterbildung an die Ärztekammer zu übermitteln.
Die Datenschutzerklärung zum Weiterbildungsregister finden Sie hier.
Informationen zum Weiterbildungsregister finden Sie in den Hamburger Ärzteblättern 09/2024 und 10/2024.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu unserem Weiterbildungsregister
Haben Sie Fragen? Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Ärztekammer Hamburg unter weiterbildung@aekhh.de. Wir unterstützen Sie gern!